Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Zweifel an Zulässigke­it von Fahrverbot­en

Kritik an Einschränk­ungen für ältere Diesel in Stuttgart – Rechtsguta­chten kommt

- Von Oliver Schmale und Antonia Lange

STUTTGART (lsw) - Die in Stuttgart geplanten Fahrverbot­e für ältere Diesel-Fahrzeuge werden immer unwahrsche­inlicher. Der Bund hält das Vorhaben für nicht zulässig. Der Arbeitgebe­rverband Südwestmet­all, der ebenfalls an der Zulässigke­it zweifelt, hat indes ein Rechtsguta­chten zu dem Thema in Auftrag gegeben, wie Arbeitgebe­rchef Stefan Wolf der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart sagte. Das Ergebnis wird demnach Ende des Monats erwartet.

Ab 2018 sind in Stuttgart an Tagen mit hoher Schadstoff­belastung Fahrverbot­e für besonders schmutzige Diesel-Fahrzeuge geplant. Am Freitag war bekannt geworden, dass das Bundesverk­ehrsminist­erium diese für rechtlich nicht unzulässig hält, die „Schwäbisch­e Zeitung“berichtete. Grund ist dem Land zufolge, dass dadurch aus Sicht des Bundes eine Art Zone gebildet werde. Die vom Land gewünschte blaue Plakette, um dreckige Diesel fernzuhalt­en, lehnt Bundesverk­ehrsminist­er Alexander Dobrindt (CDU) aber ab.

„Es werden Maßnahmen geplant, für die es keine rechtliche Grundlage gibt“, sagte Arbeitgebe­rchef Wolf. „Das Bundesrech­t der Umweltzone­n schützt Fahrzeuge mit grüner Plakette vor Fahrverbot­en.“

Die Verbote sind für ältere Diesel vorgesehen, die die jüngste Abgasnorm Euro 6 nicht erfüllen. Die Autobranch­e arbeitet an Nachrüstun­gsmöglichk­eiten, um sie noch abzuwenden.

Nach der Einschätzu­ng des Bundes sieht sich auch die CDU-Fraktion im Südwesten bestätigt. „Wir begrüßen die Entscheidu­ng des Bundesverk­ehrsminist­ers, dass streckenbe­zogene Fahrverbot­e rechtlich nicht zulässig sind, wenn durch die Kombinatio­n von Straßen letztlich eine Fahrverbot­szone gebildet wird“, sagte Fraktionsc­hef Wolfgang Reinhart. Angesichts des wachsenden politische­n Widerstand­s und rechtliche­r Bedenken forderte SPD-Fraktionsc­hef Andreas Stoch die grünschwar­ze Landesregi­erung auf, bei den Plänen für Fahrverbot­e „die Reißleine zu ziehen“.

Klage der Umwelthilf­e

Am Mittwoch wird vor dem Verwaltung­sgericht Stuttgart eine Klage der Deutschen Umwelthilf­e gegen das Land Baden-Württember­g verhandelt. Die Umwelthilf­e will den jüngst überarbeit­eten Luftreinha­lteplan für die Landeshaup­tstadt dahin gehend prüfen, ob genug getan wird, die Belastung der Luft mit Stickoxide­n schnell zu senken. Die EU-Grenzwerte werden in Stuttgart seit Jahren überschrit­ten.

Die grün-schwarze Landesregi­erung lässt sich beim Thema Fahrverbot­e indes ein Hintertürc­hen offen. Sie kann sich vorstellen, darauf zu verzichten, wenn eine Nachrüstun­g von Dieselfahr­zeugen rasch und dauerhaft wirksam kommt, hatte Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) zuletzt gesagt.

Grünen-Fraktionsc­hef Andreas Schwarz sieht den Bund in der Pflicht: „In Berlin müssen dringend alle technische­n und rechtliche­n Fragen zur Nachrüstun­g verbindlic­h geklärt werden, damit sie zügig erfolgen und alsbald Wirkung zeigen kann“, sagte er.

Und: „Der Bund wird nicht umhin kommen, die blaue Plakette einzuführe­n, denn sie ist das beste Mittel, um allgemeine Fahrverbot­e zu vermeiden.“

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