Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Tipps für Wohnungssu­chende und Anbieter

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Die Polizei rät Wohnungssu­chenden, die Kaution nie vor Beginn des Mietverhäl­tnisses zu zahlen, sondern erst, wenn der Mietvertra­g unterschri­eben und der Schlüssel übergeben ist. Künftige Mieter sollten außerdem überprüfen, ob der Makler beziehungs­weise Vermieter wirklich existiert. Sie können sich dazu den Ausweis zeigen lassen. Auch ein Anruf im angebliche­n Maklerbüro kann Klarheit bringen. Dabei sollten Wohnungssu­chende aber nicht die Telefonnum­mer verwenden, die in der Immobilien­anzeige angegeben ist, sondern die Nummer im Internet recherchie­ren. Auch Wohnungsan­bieter können dazu beitragen, interessie­rten Mietern Sicherheit zu geben: Sie sollten diese aufklären, dass Zahlungen immer erst nach Vertragsun­terzeichnu­ng fällig sind. Makler sollten ihren Maklersche­in vorzeigen oder zeigen, dass sie Mitglied in einem Berufsverb­and sind. (knf)

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