Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Regeln rund um den Bürohund schriftlic­h festhalten

Möglich ist ein separater Vertrag, aber auch eine Betriebsve­reinbarung

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BERLIN (dpa) - Manche Arbeitnehm­er dürfen ihren Hund mit ins Büro bringen. Welche Regeln dabei gelten, sollten Arbeitgebe­r und Tierhalter schriftlic­h festhalten. Das geht zum Beispiel als separater Vertrag, aber auch in Form einer Betriebsve­reinbarung, erklärt die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrif­t „test“(Ausgabe 2/2018). Fest vereinbare­n sollte man zum Beispiel, in welchen Räumen sich der Vierbeiner aufhalten darf und wie oft er vor die Tür muss – und welchen Einfluss das Gassigehen auf die Arbeitszei­t hat.

Probleme abklären

Wichtig ist auch der Umgang mit Problemen: Was ist zum Beispiel zu tun, wenn Kollegen Angst vor dem Hund haben oder er aggressiv wird? Wer haftet bei Schäden? Die einfachste Antwort auf die letzte Frage ist eine Tierhalter-Haftpflich­tversicher­ung, die Hundebesit­zer in vielen Bundesländ­ern ohnehin abschließe­n müssen. Gute Policen gibt es den Angaben nach ab 60 Euro pro Jahr.

Der Chef entscheide­t

Ob Arbeitnehm­er ihren Hund mitbringen dürfen, entscheide­t grundsätzl­ich der Arbeitgebe­r. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbeha­ndlung: Dass manche Mitarbeite­r mit tierischer Begleitung kommen dürfen, andere aber nicht, ist also nicht ohne Weiteres erlaubt. Fragen müssen Angestellt­e aber trotzdem. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann der Chef dabei allerdings jederzeit widerrufen.

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FOTO: DPA Hunde gehören in vielen Büros dazu. Bevor Arbeitnehm­er ihren Vierbeiner mitbringen, müssen sie aber ihren Chef fragen.

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