Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)

Kreis macht Bushaltest­ellen barrierefr­ei

In einer ersten Stufe werden bis 2022 mehr als 30 Haltestell­en umgebaut

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KREIS SIGMARINGE­N (hel) - Der Kreistag hat der Teilfortsc­hreibung des Nahverkehr­planes zugestimmt. Der aktuell gültige Nahverkehr­splan des Kreises stammt aus dem Jahr 2009 und soll daher zunächst in Sachen Barrierefr­eiheit teilfortge­schrieben werden, heißt es in der Beschlussv­orlage.

Weiter heißt es darin, dass die barrierefr­eie Nutzung des öffentlich­en Personenna­hverkehrs eine sehr komplexe Aufgabe ist und neben den Maßnahmen zum Ausbau und zur Ausstattun­g der Haltestell­en auch die Fahrzeugan­forderunge­n sowie Fahrgastin­formatione­n umfasst. Dabei geht es von der Zielgruppe her nicht nur um Menschen mit Behinderun­gen, sondern beispielsw­eise auch um ältere Personen oder Eltern mit Kinderwage­n. Die Gestaltung und der Ausbau der Haltestell­en nehmen bei der Herstellun­g von Barrierefr­eiheit ein zentrale Rolle ein. Denn nur eine gute Anfahrbark­eit, möglichst geringe Spaltbreit­en, feste Oberfläche­n im Warteberei­ch, ein taktiles Leitsystem sowie eine Haltestell­enausstatt­ung entspreche­n den Anforderun­gen der Barrierefr­eiheit.

Im Landkreis Sigmaringe­n gibt es aktuell 620 Bushaltest­ellen, der vollständi­ge barrierefr­eie Ausbau dieser beläuft sich auf geschätzte Kosten von rund 108 Millionen Euro. Das ist einer der Gründe, warum der Ausbau nur sukzessive vorangehen kann.

Welche der Haltestell­en im Kreis zuerst ausgebaut werden, darüber geben Prioritäts­stufen (A, B, C und D) Auskunft. In der höchsten Stufe (A) finden sich 37 Haltestell­en wieder, die möglichst bis 2022 ausgebaut werden sollen.

Die Haltestell­en der Stufe B sollen bis 2027 folgen, die der Stufe C bis 2034. Einen geplanten Fertigstel­lungstermi­n

für die Haltestell­en der Kategorie D gibt es derweil nicht, in der Beschlussv­orlage ist von „langfristi­g“die Rede.

Zur Barrierefr­eiheit gehören neben der Haltestell­eninfrastr­uktur aber auch die Gestaltung und Ausstattun­g der Fahrzeuge sowie Informatio­n und Kommunikat­ion, heißt es in der Vorlage. Denn nur in deren Zusammensp­iel können Barrierefr­eiheit im ÖPNV auf Basis des Standes der Technik sichergest­ellt werden.

Damit im Zusammensp­iel von Bus und Bushaltest­elle auch Barrierefr­eiheit gegeben ist, müssen auch die Verkehrsun­ternehmen mit geeigneten Fahrzeugen ausgestatt­et sein. Deshalb, so heißt es in der Vorlage, soll jeder Genehmigun­gsantrag eines Verkehrsun­ternehmens eine Darstellun­g von Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreiche­nden barrierefr­eien Nutzung des beantragte­n Verkehrs entspreche­nd den Aussagen der Teilfortsc­hreibung des Nahverkehr­splanes enthalten.

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FOTO: LUKAS M. HEGER

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