Schwäbische Zeitung (Sigmaringen)
Kreis macht Bushaltestellen barrierefrei
In einer ersten Stufe werden bis 2022 mehr als 30 Haltestellen umgebaut
KREIS SIGMARINGEN (hel) - Der Kreistag hat der Teilfortschreibung des Nahverkehrplanes zugestimmt. Der aktuell gültige Nahverkehrsplan des Kreises stammt aus dem Jahr 2009 und soll daher zunächst in Sachen Barrierefreiheit teilfortgeschrieben werden, heißt es in der Beschlussvorlage.
Weiter heißt es darin, dass die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine sehr komplexe Aufgabe ist und neben den Maßnahmen zum Ausbau und zur Ausstattung der Haltestellen auch die Fahrzeuganforderungen sowie Fahrgastinformationen umfasst. Dabei geht es von der Zielgruppe her nicht nur um Menschen mit Behinderungen, sondern beispielsweise auch um ältere Personen oder Eltern mit Kinderwagen. Die Gestaltung und der Ausbau der Haltestellen nehmen bei der Herstellung von Barrierefreiheit ein zentrale Rolle ein. Denn nur eine gute Anfahrbarkeit, möglichst geringe Spaltbreiten, feste Oberflächen im Wartebereich, ein taktiles Leitsystem sowie eine Haltestellenausstattung entsprechen den Anforderungen der Barrierefreiheit.
Im Landkreis Sigmaringen gibt es aktuell 620 Bushaltestellen, der vollständige barrierefreie Ausbau dieser beläuft sich auf geschätzte Kosten von rund 108 Millionen Euro. Das ist einer der Gründe, warum der Ausbau nur sukzessive vorangehen kann.
Welche der Haltestellen im Kreis zuerst ausgebaut werden, darüber geben Prioritätsstufen (A, B, C und D) Auskunft. In der höchsten Stufe (A) finden sich 37 Haltestellen wieder, die möglichst bis 2022 ausgebaut werden sollen.
Die Haltestellen der Stufe B sollen bis 2027 folgen, die der Stufe C bis 2034. Einen geplanten Fertigstellungstermin
für die Haltestellen der Kategorie D gibt es derweil nicht, in der Beschlussvorlage ist von „langfristig“die Rede.
Zur Barrierefreiheit gehören neben der Haltestelleninfrastruktur aber auch die Gestaltung und Ausstattung der Fahrzeuge sowie Information und Kommunikation, heißt es in der Vorlage. Denn nur in deren Zusammenspiel können Barrierefreiheit im ÖPNV auf Basis des Standes der Technik sichergestellt werden.
Damit im Zusammenspiel von Bus und Bushaltestelle auch Barrierefreiheit gegeben ist, müssen auch die Verkehrsunternehmen mit geeigneten Fahrzeugen ausgestattet sein. Deshalb, so heißt es in der Vorlage, soll jeder Genehmigungsantrag eines Verkehrsunternehmens eine Darstellung von Maßnahmen zur Erreichung der möglichst weitreichenden barrierefreien Nutzung des beantragten Verkehrs entsprechend den Aussagen der Teilfortschreibung des Nahverkehrsplanes enthalten.