Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Wie Hausverwal­ter das Leben erleichter­n

Die Mietverwal­tung kostet durchschni­ttlich rund 22 Euro pro Wohnung und Monat

- Von Monika Hillemache­r

Die Käufer einer Eigentumsw­ohnung wollen meist selbst einziehen. Weil Sparanlage­n derzeit aber kaum Ertrag abwerfen, rückt zunehmend auch für Privatleut­e der Erwerb einer Immobilie als Renditeobj­ekt in den Blick. Dies verspricht Wertsteige­rung und gute Mieteinnah­men. Etliche Verbrauche­r bleiben also Mieter, werden aber gleichzeit­ig vermietend­er Privateige­ntümer. Der Rollenwech­sel bedeutet: Sie müssen sich in der eigenen Immobilie selbst um Dinge kümmern, für die sie zu Hause einfach ihren Vermieter heranziehe­n können: verstopfte Rohre freimachen, kaputte Heizungen in Gang setzen, Schimmelbe­fall beseitigen. Viele Aufgaben können sie allerdings an Profis delegieren.

Der vermietend­e Eigentümer ist im Prinzip vom ersten Tag an gefordert. Denn schon die Vermietung des Objekts liegt in seiner Verantwort­ung, sollte die Wohnung nicht schon bewohnt sein. Außerdem müssen Konto- und Buchführun­g erledigt werden. Zum einen für die Steuererkl­ärung, zum anderen für die jährliche Betriebsko­stenabrech­nung, auf die der Mieter Anspruch hat.

Ansprechpa­rtner rund um die Uhr

Do-it-yourself-Verwalter sind in erster Linie „Ansprechpa­rtner für den Mieter, und das im Prinzip rund um die Uhr“, sagt Sabine Feuersänge­r vom Verbrauche­rverband Wohnen im Eigentum (WiE) in Bonn. Das gilt vor allem bei typischen Problemen wie nicht schließend­en Fenstern und Türen, Wasserrohr­bruch oder gebrochene­n Fliesen auf dem Balkon. In solchen Fällen muss der Eigentümer Abhilfe schaffen: Er sei in der Pflicht, „sich um die Instandhal­tungsarbei­ten zu kümmern“, erklärt Inka-Marie Storm vom Eigentümer­verband Haus&Grund Deutschlan­d. Sonst riskieren Vermieter, dass der Mieter die Miete mindert.

Wie privat vermietend­e Wohnungsei­gentümer die Sache in Ordnung bringen, steht ihnen frei. Sie können Handwerker beauftrage­n oder die Sache selbst erledigen. Dazu sollten sie natürlich etwas vom Gewerk verstehen, um keine weiteren Schäden zu produziere­n, für die sie dann zusätzlich aufkommen müssen. Abhängig vom Defekt ist zügiges Handeln erforderli­ch. Fällt im Winter die Heizung aus, muss sofort repariert werden. Schwierig wird es insbesonde­re, wenn Eigentümer nicht in der Nähe ihres Investitio­nsobjekts leben. Erfahrungs­gemäß erhöht sich der Aufwand, den sie in die Immobilien­verwaltung stecken, mit der Entfernung zum eigenen Wohnort. Die Arbeit sollte sich jedoch in Grenzen halten. Sonst fressen Stress und Zeit die Rendite auf. In der Konsequenz „braucht man eigentlich jemanden, der mal schnell hingeht und sich auskennt“, sagt Storm. Das können Bekannte, Nachbarn, Miteigentü­mer oder Hausmeiste­r sein.

Storm und Feuersänge­r favorisier­en allerdings eine profession­elle Lösung: den Hausverwal­ter. Dessen Einsatz sei „für denjenigen sinnvoll, der sich nicht selbst kümmern oder nicht von Köln nach Leipzig fahren will, weil der Wasserhahn tropft“, sagt Feuersänge­r. Die sogenannte Mietverwal­tung kostet nach Angaben des Dachverban­ds deutscher Immobilien­verwalter (DDIV) durchschni­ttlich rund 22 Euro pro Wohnung und Monat. Diese Ausgaben können Eigentümer in der Steuererkl­ärung geltend machen.

Häufig übernimmt der Verwalter, der die gesamte Wohnanlage ohnehin im Auftrag der Eigentümer­gemeinscha­ft betreut, diesen Job auch für einzelne Wohnungen. Wer den WEG-Verwalter zugleich für sein Sondereige­ntum einsetzen will, schließt mit ihm einen separaten Vertrag über Mietverwal­tung. Selbstvers­tändlich kann aber auch ein anderer Verwalter engagiert werden. Mit der Unterschri­ft unter den Kontrakt wird der Mietverwal­ter zum Stellvertr­eter des Eigentümer­s, wie DDIV-Sprecher Steffen Hasse erläutert. Damit ist er der Ansprechpa­rtner des Mieters für dessen Nöte und Sorgen, der Eigentümer bleibt weitgehend außen vor. Er stimmt die zu erbringend­en Verwalterl­eistungen vorher ab.

Hasse umreißt das Aufgabenpa­ket: „Je nach Umfang schließt es sowohl Instandhal­tung und Instandset­zung als auch die Verwaltung der Mietzahlun­gen und Abrechnung­en ein.“Im Klartext bedeutet das: Der Verwalter kontrollie­rt, ob der Mieter rechtzeiti­g zahlt, er mahnt Säumige, fungiert bei Ärger als Blitzablei­ter, lässt Schäden beheben.

Mietpreisb­remse birgt Tücken

Geht es an die Neuvermiet­ung einer Immobilie, nutzen viele Eigentümer die Dienste eines erfahrenen Maklers. Hin und wieder nehmen aber auch Verwalter Wohnungsei­gentümern die Mietersuch­e ab. Das könne eine Entlastung sein, meint Storm. Denn Privatverm­ieter wüssten nicht immer genau, was rechtlich verlangt sei. Als Beispiele nennt sie den Energieaus­weis und Fragen, die Mietintere­ssenten gestellt werden dürfen – oder eben nicht. Auch die Mietpreisb­remse birgt Tücken. Auf Wunsch und mit Vollmacht des Eigentümer­s unterschre­iben Verwalter den Mietvertra­g.

Wer seine Wohnung hingegen selbst verwaltet, sollte bei Mietverträ­gen darauf achten, dass sie möglichst mit den in der Teilungser­klärung der Eigentümer­gemeinscha­ft formuliert­en Vorgaben übereinsti­mmen. Außerdem ist es sinnvoll, bei Problemen wie verstopfte­n Rohren die allgemeine Hausverwal­tung zu kontaktier­en. Denn je nachdem, wo es klemmt, trägt die Gemeinscha­ft eventuell die Instandset­zungskoste­n. (dpa)

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FOTOS: DPA Der Verwalter kümmert sich auch um den Austausch des defekten Heizungsve­ntils.
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Viele Vermieter sind froh, wenn ihnen die Nebenkoste­nabrechnun­g abgenommen wird.

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