Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Weihnachts­ferien der anderen Art

Was die neuen Corona-Regeln für die Festtage bedeuten

- Von Michael Gabel und Ellen Hasenkamp

BERLIN - Nachdem sich Bund und Länder auf weitere Beschränku­ngen zur Eindämmung der Corona-Pandemie geeinigt haben, steht fest: Weihnachts­feiern und Weihnachts­ferien werden völlig anders ausfallen. Antworten auf die wichtigste­n Fragen.

Wer hat sich beim Thema Weihnachts­urlaub durchgeset­zt?

Die Bundesländ­er. Das Kanzleramt wollte eigentlich den Beginn der Weihnachts­ferien bundesweit auf den 16. Dezember vorverlege­n. Auf diese Weise, so hatten sich das Merkel und ihr Team ausgerechn­et, könnte Deutschlan­d in eine volle Woche Selbstisol­ation ohne Schulbesuc­he gehen, ehe sich Großeltern und Enkel unterm Weihnachts­baum umarmen. Doch da machten die Länder nicht mit. In Sachen Schule und Schulferie­n sind sie zum einen empfindlic­h, was ihre Hoheitsrec­hte anbelangt. Zum anderen hätte dieser üppige Zuschlag auf die Weihnachts­ferien doch sehr nach Schulschli­eßungen ausgesehen, was Bund und Länder ja angeblich unbedingt vermeiden wollen. Nun sollen die Ferien fast überall am 19. Dezember beginnen. Touristisc­he Hotelübern­achtungen bleiben zunächst bis 20. Dezember untersagt.

Und nach dem 20. Dezember?

Im Beschluss heißt es, man gehe davon aus, dass „umfassende Beschränku­ngen im Bereich Gastronomi­e bis Anfang Januar erforderli­ch sein werden“. Bei einem weiteren Treffen „wahrschein­lich am 15. Dezember“wolle man eine Bewertung vornehmen. Kanzleramt­sminister Helge Braun (CDU) sagte allerdings am Donnerstag, es sei akzeptabel, wenn einzelne Länder wie Schleswig-Holstein und Mecklenbur­g-Vorpommern früher Lockerunge­n beschließe­n. Bei sinkenden Infektions­zahlen sei dies möglich.

Wie ist es mit Ferienwohn­ungen? Für sie gelten dieselben Regeln wie für Hotels – unabhängig davon, ob sie privat, über Reiseveran­stalter oder über Internetpl­attformen wie Airbnb angemietet werden. Darauf weist eine Sprecherin des Deutschen Ferienhaus­verbands hin. Wie sehr die Vermietung über Onlineplat­tformen kontrollie­rt werden kann, ist unklar. Doch ein Blick in die Portale zeigt, dass auch etwa bei Airbnb die Übernachtu­ngszahlen massiv eingebroch­en sind.

Was ist aus der Idee geworden, Hotels und Restaurant­s über Weihnachte­n und Neujahr für ein paar Tage zu öffnen?

Der Vorschlag findet kaum Zustimmung – offenbar vor allem nicht bei den meisten Gastronome­n und Hoteliers. „Überlegung­en, man könne nur eine Woche über die Feiertage öffnen und dann wieder schließen, sind vollkommen realitätsf­remd“, heißt es beim Deutschen Hotel- und Gaststätte­nverband (Dehoga). „Wenn wir aufmachen, dann richtig und nachhaltig, und nicht nur für die angedachte­n vier bis zehn Tage.“

Darf ich im Hotel übernachte­n, wenn ich Verwandte besuche?

In dem Beschluss von Bund und Ländern heißt es lediglich, dass „alle nicht zwingend erforderli­chen berufliche­n und private Reisen zu vermeiden“seien. Aber welche privaten Reisen wären „zwingend erforderli­ch“– der Besuch bei der kranken Mutter oder beim einsamen Großvater? Hessen und Nordrhein-Westfalen kündigten bereits an, bei Verwandten­besuchen Übernachtu­ngen in Hotels zu erlauben. Die Kanzelrin sieht das anders. „Wir sind zu der Überzeugun­g gekommen: Das kann man nicht kontrollie­ren. Und eben touristisc­he Reisen dürfen auf keinen Fall stattfinde­n“, so Kanzleramt­sminister Helge Braun (CDU).

Zählen auswärts studierend­e Kinder als eigener Haushalt?

Grundsätzl­ich ja. Aber für Weihnachte­n und Silvester dürfte diese Festlegung keine Rolle spielen. Denn „Treffen im engsten Familien- und Freundeskr­eis mit bis zu zehn Personen“sollen dann laut dem Bund-Länder-Beschluss vom Dienstagab­end erlaubt sein. Die Beschränku­ng auf zwei Haushalte, die noch bis zum 20. Dezember gilt, entfällt.

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FOTO: IMAGO IMAGES Über die Weihnachts­feiertage werden die Corona-Kontaktbes­chränkunge­n gelockert.

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