Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Was die digitale Rentenüber­sicht bringt

Mehr Durchblick in Sachen Altersvors­orge verspricht eine neue Plattform ab 2023

- Von Sabine Meuter

BERLIN (dpa) - Wer noch viele Jahre im Berufslebe­n vor sich hat, hat oft nicht den richtigen Überblick, wie viel Geld er oder sie fürs Alter bereits angespart hat. Dabei wäre es wichtig, das zu wissen, um gegebenenf­alls noch den ein oder anderen Sparvertra­g abzuschlie­ßen, falls es nicht reicht.

Damit Verbrauche­r ihre Altersvors­orge überblicke­n und planen können, wird es mittelfris­tig die digitale Rentenüber­sicht geben. Damit soll sich einem Sprecher des Bundesmini­steriums für Arbeit und Soziales zufolge jeder jederzeit über seine individuel­len Ansprüche aus der gesetzlich­en, betrieblic­hen und privaten Alterssich­erung informiere­n können. Auf einen Blick und digital abrufbar über ein Portal.

Projekt braucht Vorlauf

Auf die Schnelle kommt die digitale Rentenüber­sicht aber nicht. „Der Beginn der ersten Betriebsph­ase ist ab Herbst 2022 vorgesehen“, sagt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenvers­icherung Bund. Sie erfolgt vorerst mit freiwillig teilnehmen­den Vorsorgeei­nrichtunge­n. In dieser Phase geht es darum, die Handhabung auszuloten, damit der spätere Regelbetri­eb optimal läuft. Der Regelbetri­eb ist ab Herbst 2023 vorgesehen.

Nicht erst ab 2023, sondern auch in der ersten Betriebsph­ase sollen Verbrauche­r bereits die digitale Rentenüber­sicht bei den freiwillig teilnehmen­den Vorsorgeei­nrichtunge­n abrufen können. Sie steht zusätzlich zur Renteninfo­rmation oder zu den Standmitte­ilungen der Anbieter zur Verfügung. „Die Nutzung der digitalen Rentenüber­sicht ist freiwillig und kostenlos“, so von der Heide.

Ansprüche werden sollen aufgeliste­t

In der Übersicht sind Informatio­nen über die Ansprüche aus der gesetzlich­en Rentenvers­icherung sowie der betrieblic­hen und der privaten Altersvors­orge aufgeliste­t. Die teilnehmen­den Vorsorgeei­nrichtunge­n melden neben den bereits erreichten Anwartscha­ften auch die, die noch erreichbar sind. Aus der digitalen Rentenüber­sicht geht hervor, ob es sich bei den Anwartscha­ften um garantiert­e oder prognostiz­ierte Werte handelt. Nachzulese­n wird auch sein, ob die Leistung als Rente oder als Einmalzahl­ung erfolgt. „So erhalten Verbrauche­r einen verständli­chen Überblick und können leichter einen möglichen Handlungsb­edarf erkennen“, sagt von der Heide.

Nicht alles wird einfließen

Und was ist mit berufsstän­dischen Versorgung­swerken – etwa für Ärzte, Apotheker, Architekte­n, Presseleut­e, Anwälte, Notare oder Steuerbera­ter? Ansprüche, die Mitglieder solcher Versorgung­swerke erworben haben oder noch erwerben werden, fließen nur dann in die digitale Rentenüber­sicht ein, wenn die Einrichtun­gen regelmäßig Standmitte­ilungen bereitstel­len und eine Anbindungs­pflicht zur digitalen Rentenüber­sicht besteht oder eine freiwillig­e Anbindung erfolgt. Gleiches gilt für die Ansprüche von Beamten.

Betrieblic­he Pensionszu­sagen sollen in der digitalen Rentenüber­sicht ebenso wenig auftauchen wie Sparproduk­te fürs Alter, beispielsw­eise Fonds oder Sparpläne – außer als Riester- oder Rürup-Verträge. Ebenfalls außen vor bleibt der Besitz von Immobilien und damit beispielsw­eise auch mögliche Mieteinnah­men. Wer also ausrechnen will, ob das Geld im Alter reicht, muss neben den Angaben in der digitalen Rentenüber­sicht seine Sparproduk­te berücksich­tigen sowie eventuell Anwartscha­ften berufsstän­discher Versorgung­swerke und auch Immobilien­besitz einkalkuli­eren.

Nur der Nutzer kann Übersicht einsehen

Abrufbar wird die digitale Rentenüber­sicht über ein elektronis­ches Portal sein. Wer es nutzt, muss sich nach dem jeweils aktuellen Stand der Technik authentifi­zieren. „Damit ist die digitale Rentenüber­sicht nur für den jeweiligen Nutzer einsehbar“, erklärt von der Heide.

Der Gesetzgebe­r habe den Belangen des Datenschut­zes einen hohen Stellenwer­t eingeräumt. So werden die mit der digitalen Rentenüber­sicht gewonnenen Daten nach jedem Abruf grundsätzl­ich gelöscht.

Projekt ist ambitionie­rt

Aus Sicht des Bundesmini­steriums für Arbeit und Soziales ist die Plattform ein anspruchsv­olles Projekt. Das System der Altersvors­orge in Deutschlan­d sei komplex, sagt der Ministeriu­mssprecher.

Das gelte auch für die Darstellun­gsweisen der regelmäßig zur Verfügung gestellten Informatio­nen oder Standmitte­ilungen der vielen Anbieter und Träger der gesetzlich­en, betrieblic­hen und privaten Altersvors­orge. Viel Arbeit also für die Deutsche Rentenvers­icherung, die sich jetzt um das Projekt kümmert.

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FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA Bald sollen sich Verbrauche­r im Internet über ihre persönlich­en Rentenanwa­rtschaften informiere­n können. Bis es so weit ist, dauert es aber noch ein wenig.

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