Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Buchung für Osterurlaub besser mit kulanter Storno-Option
KEHL (dpa) - Wird Osterurlaub möglich sein? Das weiß derzeit niemand. Angesichts dessen sind Reisende gut beraten, bei der Buchung auf flexible Stornierungsmöglichkeiten Wert zu legen. „Achten Sie darauf, dass Sie nur Unterkünfte buchen, bei denen Sie kurzfristig kostenlos umbuchen oder stornieren können“, rät Karolina Wojtal, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) in Kehl. Auf Hotelportalen im Internet können Nutzer häufig einen Tarif wählen, der zwar etwas mehr kostet, aber die kostenlose Stornierung noch bis einen Tag vor
Anreise erlaubt. Reiseveranstalter bieten diese Aufpreisoption mittlerweile ebenfalls in Form von sogenannten Flex-Tarifen an. Schwieriger wird es dagegen bei Ferienwohnungen und -häusern: Häufig gibt es keine kurzfristige, gebührenfreie Stornomöglichkeit. Hier lässt sich prüfen, ob die Wohnung oder das Haus nicht auch als Pauschalpaket aus Zuganreise und Unterkunft bei einem Veranstalter buchbar ist – mit den entsprechenden Rechten. So gilt im Pauschalreiserecht: Bei einer unvorhersehbaren Reisewarnung nach der Buchung ist der kostenlose Rücktritt möglich.