Schwäbische Zeitung (Wangen)

Nicht jeder darf Tattoos mit Lasergerät entfernen

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WEIMAR (dpa) - Nicht jeder darf Tattoos mit einem Lasergerät entfernen. Das hat das Thüringer Oberverwal­tungsgeric­ht entschiede­n (Az.: 1 EO 596/15), wie die Arbeitsgem­einschaft Medizinrec­ht des Deutschen Anwaltvere­ins (DAV) mitteilt. Im verhandelt­en Fall wurde einem Mann das Entfernen von Tattoos mit Lasergerät­en verboten. Nach Meinung der zuständige­n Gemeinde müsse dafür mindestens eine Erlaubnis nach dem Heilprakti­kergesetz vorliegen. Das Oberverwal­tungsgeric­ht bestätigte die Entscheidu­ng der Stadt. Grundlage war ein dem Gericht vorliegend­es Gutachten. Demzufolge steht die Behandlung in Verbindung mit konkreten und nicht unerheblic­hen Gesundheit­srisiken.

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FOTO: COLOURBOX Es werden viele Tattoos gestochen – doch nicht immer gefallen sie ein Leben lang.

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