Sanierung der Pionierbrücke beginnt
Forstamt Ravensburg und Landkreis geben Zuschüsse
BERG - Die Bemühungen der Gemeinde Berg zum Erhalt der Pionierbrücke im Aichertobel sind in eine weitere Phase getreten: In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig einen Vertrag der Gemeinde mit dem Forstamt Ravensburg abgesegnet, der den Übergang der Brücke zum 1. Juli in den Besitz der Gemeinde Berg zum Inhalt hat.
40 Meter langes Bauwerk
Die im Staatswald Ravensburg gelegene Brücke ist im Jahr 1929 vom in Ulm stationierten fünften Pionierbataillon der Reichswehr errichtet worden. Die Brücke führt über einen zehn Meter tiefen Tobel.
Das Bauwerk, das 40 Meter lang und drei Meter breit ist, ist heute allerdings nicht mehr zur Nutzung durch Holzerntemaschinen geeignet.
Das Forstamt Ravensburg, so geht aus dem Übernahmevertrag hervor, beteiligt sich mit 10 000 Euro an den Sanierungsmaßnahmen, der Landkreis steuert weitere 3000 Euro bei. Die auf die Gemeinde zukommenden Kosten werden auf rund 20 000 Euro beziffert, von denen die Gemeinde noch 7000 Euro zu bezahlen hat. Hinzu kommen 3000 Euro für unvorhersehbare Kosten. Zu den ebenfalls im Gemeinderat beschlossenen Maßnahmen gehören die Arbeitseinsätze der Bürgerinitiative zum Erhalt der Pionierbrücke im sogenannten „gefahrfreien Bereich“und die eigentlichen, einer Fachfirma übertragenen Sanierungsmaßnahmen.
Diese sollen „möglichst zeitnah“zwischen Juni und August über die Bühne gehen. Dazu zählen unter anderem Betonarbeiten im Fundamentbereich. Die im Fallbereich zur Brücke stehenden Bäume hat das Forstamt mittlerweile schon gefällt. Die Berger Bürgerinitiative wird voraussichtlich ein- oder zweimal im Jahr Blätter und Boden im Bereich der Fundamente beseitigen, um der Dauerbefeuchtung im begehbaren Bereich vorzubeugen. Gleiches gilt für die Reinhaltung der Brücke im begehbaren Bereich.
Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit
Der Vertrag zwischen Forstamt und Gemeinde gilt im Übrigen auf unbestimmte Zeit und „endet mit der Aufgabe und dem vollständigen Abriss der Brücke“.
Die Gemeinde kann, wenn der Erhalt des Bauwerks aus unvorhergesehenen Gründen nicht mehr möglich sein sollte, die Brücke jederzeit abbrechen. Derzeit ist die Brücke nicht begehbar. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wird die Gemeindeverwaltung die Brücke dann jedoch freigeben.