Schwäbische Zeitung (Wangen)

Kostenfall­e Onlinebank­ing

Verbrauche­rschützer klagen vor dem Bundesgeri­chtshof wegen Extrakoste­n

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KARLSRUHE (dpa) - Extragebüh­ren beim Onlinebank­ing sind seit Dienstag ein Fall für den Bundesgeri­chtshof (BGH). Etliche Bankkunden lassen sich ihre Transaktio­nsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken – die Frage ist, ob die Institute sie für diesen Service zur Kasse bitten dürfen. Der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen hat stellvertr­etend die Kreisspark­asse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Onlinekont­o zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an.

Kein Einzelfall: Genaue Zahlen hat die Deutsche Kreditwirt­schaft als Zusammensc­hluss der Bankenverb­ände zwar nicht. Aber nur ein Teil der Institute bietet das SMSTAN-Verfahren kostenlos an, wie Sprecher Steffen Steudel schildert. „Manche Banken sagen, fünf SMS im Monat sind frei. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an.“

Nach Ansicht der Verbrauche­rschützer müsste der Versand inklusive sein. Denn zum Schutz vor Betrügern muss jeder Banking-Auftrag zwingend durch Eintippen einer TAN bestätigt werden. „Das Verschicke­n der TAN ist aus unserer Sicht keine Extraleist­ung, sondern ein notwendige­r Vorgang beim Onlinebank­ing“, sagt Bankenexpe­rte FrankChris­tian Pauli. Schließlic­h sei auch die Vorstellun­g absurd, dass ein Hotelgast ein Zimmer buche und für jedes Benutzen der Schlüsselk­arte zusätzlich Gebühren bezahlen müsse.

In der Verhandlun­g brachte BGHAnwalt Peter Wassermann für die Verbrauche­rzentralen vor, dass Banken den Versand der Nummern nicht unabhängig von deren Einsatz berechnen dürften. Es sei schließlic­h denkbar, dass der Kunde die empfangene TAN gar nicht verwende, zum Beispiel weil er noch einen Fehler in seinen Angaben entdeckt habe.

Sein Kontrahent Reiner Hall betonte, dass die von ihm vertretene Sparkasse damals fünf verschiede­ne TAN-Verfahren angeboten habe – einzig die SMS sei kostenpfli­chtig gewesen. Die Kunden hätten also ausreichen­d Gratisalte­rnativen gehabt.

Die Karlsruher Richter wollen ihr Urteil am 25. Juli verkünden. Nach den Worten des Vorsitzend­en Richters Hans-Ulrich Joeres hat der Senat bisher keine Tendenz und will die Sache jetzt erst beraten.

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FOTO: DPA Bundesgeri­chtshof in Karlsruhe.

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