Kostenfalle Onlinebanking
Verbraucherschützer klagen vor dem Bundesgerichtshof wegen Extrakosten
KARLSRUHE (dpa) - Extragebühren beim Onlinebanking sind seit Dienstag ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Etliche Bankkunden lassen sich ihre Transaktionsnummern (TAN) per SMS aufs Handy schicken – die Frage ist, ob die Institute sie für diesen Service zur Kasse bitten dürfen. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hat stellvertretend die Kreissparkasse Groß-Gerau verklagt. Dort kostete das Onlinekonto zwei Euro im Monat. Zusätzlich fielen für jede SMS-TAN zehn Cent an.
Kein Einzelfall: Genaue Zahlen hat die Deutsche Kreditwirtschaft als Zusammenschluss der Bankenverbände zwar nicht. Aber nur ein Teil der Institute bietet das SMSTAN-Verfahren kostenlos an, wie Sprecher Steffen Steudel schildert. „Manche Banken sagen, fünf SMS im Monat sind frei. Bei anderen fällt ab der ersten SMS ein Betrag an.“
Nach Ansicht der Verbraucherschützer müsste der Versand inklusive sein. Denn zum Schutz vor Betrügern muss jeder Banking-Auftrag zwingend durch Eintippen einer TAN bestätigt werden. „Das Verschicken der TAN ist aus unserer Sicht keine Extraleistung, sondern ein notwendiger Vorgang beim Onlinebanking“, sagt Bankenexperte FrankChristian Pauli. Schließlich sei auch die Vorstellung absurd, dass ein Hotelgast ein Zimmer buche und für jedes Benutzen der Schlüsselkarte zusätzlich Gebühren bezahlen müsse.
In der Verhandlung brachte BGHAnwalt Peter Wassermann für die Verbraucherzentralen vor, dass Banken den Versand der Nummern nicht unabhängig von deren Einsatz berechnen dürften. Es sei schließlich denkbar, dass der Kunde die empfangene TAN gar nicht verwende, zum Beispiel weil er noch einen Fehler in seinen Angaben entdeckt habe.
Sein Kontrahent Reiner Hall betonte, dass die von ihm vertretene Sparkasse damals fünf verschiedene TAN-Verfahren angeboten habe – einzig die SMS sei kostenpflichtig gewesen. Die Kunden hätten also ausreichend Gratisalternativen gehabt.
Die Karlsruher Richter wollen ihr Urteil am 25. Juli verkünden. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Hans-Ulrich Joeres hat der Senat bisher keine Tendenz und will die Sache jetzt erst beraten.