Todkrankes Baby muss weiter behandelt werden
STRASSBURG (dpa) - In Großbritannien müssen Ärzte ein todkrankes Baby weiter am Leben halten. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verlängerte am Dienstag in Straßburg eine entsprechende vorläufige Anordnung bis auf Weiteres. Die Eltern möchten den zehn Monate alten Charlie, der an einer seltenen genetischen Erkrankung leidet, für eine experimentelle Therapie in die USA bringen. Die britischen Ärzte sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen.
Die Eltern müssen ihre Beschwerde noch begründen. Wenn sie das nicht tun, endet die Anordnung kommenden Montag um Mitternacht.