Nur Mappus „betroffen“
Ob die Ex-Rektorin Claudia Stöckle im U-Ausschuss zur Zulagenaffäre den Status einer „Betroffenen“erhält, regelt das Untersuchungsausschussgesetz von 1976. Nach Paragraf 19 können „Betroffene“Männer oder Frauen sein, denen der Ausschuss in seinem Abschlussbericht eine „persönliche Verfehlung“bescheinigen will. Dies setzt ein bewusstes pflichtwidriges Tun oder Unterlassen voraus. In der Geschichte der Untersuchungsausschüsse in Baden-Württemberg wurde bislang nur Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) im EnBWUntersuchungsausschuss der „Betroffenen“-Status eingeräumt. (lsw)