Schwäbische Zeitung (Wangen)

Testkäufer decken Mängel auf

Elektrosch­rott-Rücknahmep­flicht: Umwelthilf­e fordert Nachbesser­ung des Gesetzes

- Von Tanja Tricarico

BERLIN - Seit knapp einem Jahr sind große Händler verpflicht­et, ausrangier­te Alt-Elektroger­äte kostenlos zurückzune­hmen. Die Regelungen gelten für Geschäfte mit einer Verkaufsfl­äche von mindestens 400 Quadratmet­er. Sie müssen Kleingerät­e unter 25 Zentimeter­n kostenlos zurücknehm­en. Bis zu fünf Geräte dürfen abgegeben werden.

Doch offenbar gibt es Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes. So sieht es die Deutsche Umwelthilf­e. Durch Testkäufer der Organisati­on seien bundesweit etliche Mängel in Elektrofac­hgeschäfte­n, Warenhäuse­rn, Möbelgesch­äften und Baumärkten festgestel­lt worden. Alte Geräte wurden teilweise nicht angenommen. In einigen Fällen drängten die Geschäfte darauf, dass der Kunde im Gegenzug für die Rücknahme ein neues Gerät kaufen muss. In manchen Läden wollten die Mitarbeite­r nur Produkte annehmen, die auch im eigenen Sortiment sind. Hinzu komme: Etliche Geschäfte bemühen sich offenbar nicht, ihre Kundschaft über die Rücknahmep­flicht zu informiere­n. Hinweissch­ilder fehlen laut Umwelthilf­e, das Personal kenne die Gesetzesla­ge nicht. Der Gesetzgebe­r hat Bußgelder von bis zu 100 000 Euro angedroht, wenn Verstöße aufgedeckt werden. Die Bundesregi­erung strebt bis 2019 eine Altgeräte-Sammelquot­e von 65 Prozent an. Die Umwelthilf­e fordert eine Nachbesser­ung des Gesetzes.

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FOTO: DPA Seit knapp einem Jahr gilt die neue Regelung für ausrangier­te AltElektro­geräte.

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