Testkäufer decken Mängel auf
Elektroschrott-Rücknahmepflicht: Umwelthilfe fordert Nachbesserung des Gesetzes
BERLIN - Seit knapp einem Jahr sind große Händler verpflichtet, ausrangierte Alt-Elektrogeräte kostenlos zurückzunehmen. Die Regelungen gelten für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmeter. Sie müssen Kleingeräte unter 25 Zentimetern kostenlos zurücknehmen. Bis zu fünf Geräte dürfen abgegeben werden.
Doch offenbar gibt es Probleme bei der Umsetzung des Gesetzes. So sieht es die Deutsche Umwelthilfe. Durch Testkäufer der Organisation seien bundesweit etliche Mängel in Elektrofachgeschäften, Warenhäusern, Möbelgeschäften und Baumärkten festgestellt worden. Alte Geräte wurden teilweise nicht angenommen. In einigen Fällen drängten die Geschäfte darauf, dass der Kunde im Gegenzug für die Rücknahme ein neues Gerät kaufen muss. In manchen Läden wollten die Mitarbeiter nur Produkte annehmen, die auch im eigenen Sortiment sind. Hinzu komme: Etliche Geschäfte bemühen sich offenbar nicht, ihre Kundschaft über die Rücknahmepflicht zu informieren. Hinweisschilder fehlen laut Umwelthilfe, das Personal kenne die Gesetzeslage nicht. Der Gesetzgeber hat Bußgelder von bis zu 100 000 Euro angedroht, wenn Verstöße aufgedeckt werden. Die Bundesregierung strebt bis 2019 eine Altgeräte-Sammelquote von 65 Prozent an. Die Umwelthilfe fordert eine Nachbesserung des Gesetzes.