Schwäbische Zeitung (Wangen)

Arbeitnehm­er müssen im Urlaub nicht erreichbar sein

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Urlaub ist Urlaub – und keine Arbeit. Arbeitgebe­r können ihren Angestellt­en daher nicht vorschreib­en, dass sie im Urlaub E-Mails lesen oder ans Handy gehen müssen. „Als regulärer Arbeitnehm­er muss ich im Urlaub nicht erreichbar sein“, sagt Michael Eckert, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht aus Heidelberg. Viele nehmen die Arbeit aber trotzdem mit in die Ferien: Nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag des IT-Verbands Bitkom sind sieben von zehn Arbeitnehm­ern auch im Urlaub erreichbar.

Wer das nicht ist, muss aber keine Konsequenz­en befürchten. Denn für den Urlaub von Arbeitnehm­ern gelten Schutzrech­te. Die greifen sogar im Notfall, sagt Michael Eckert: So könne der Chef Arbeitnehm­er zwar versuchen zu kontaktier­en – etwa, wenn der ein wichtiges Passwort für den Server hat. „Auch dann gibt es aber keine Pflicht zur ständigen Erreichbar­keit, das ist rein freiwillig.“

Anders kann der Fall nur weiter oben auf der Karrierele­iter sein, wenn Abteilungs­leiter zum Beispiel erreichbar sein müssen, um Fristen für Verträge oder Kündigunge­n einzuhalte­n: „Da ist die Erreichbar­keit ja oft auch im eigenen Interesse“, sagt Eckert. Und Geschäftsf­ührer seien ohnehin keine Arbeitnehm­er im rechtliche­n Sinne und genießen damit auch nicht deren Schutzrech­te. „Diese sind dann auch im Urlaub zunächst Vertreter des Unternehme­ns und müssen eventuell entspreche­nd erreichbar sein.“(dpa)

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FOTO: JENS KALAENE/DPA Stress, weil der Chef anruft? Nicht im Urlaub.

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