Schwäbische Zeitung (Wangen)

Spähsoftwa­re im Büro unzulässig

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ERFURT (dpa) - Das Bundesarbe­itsgericht hat in einem Grundsatzu­rteil enge Grenzen für den Einsatz von Spähsoftwa­re auf Firmencomp­utern zur Überwachun­g von Mitarbeite­rn gezogen. Keylogger, die alle Tastaturei­ngaben an einem Rechner heimlich protokolli­eren, seien zur Überwachun­g unzulässig, entschied das Gericht am Donnerstag in Erfurt. Die Richter werteten den Einsatz der entspreche­nden Spähsoftwa­re als massiven Eingriff in die Persönlich­keitsrecht­e.

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