Spähsoftware im Büro unzulässig
ERFURT (dpa) - Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil enge Grenzen für den Einsatz von Spähsoftware auf Firmencomputern zur Überwachung von Mitarbeitern gezogen. Keylogger, die alle Tastatureingaben an einem Rechner heimlich protokollieren, seien zur Überwachung unzulässig, entschied das Gericht am Donnerstag in Erfurt. Die Richter werteten den Einsatz der entsprechenden Spähsoftware als massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte.