Schwäbische Zeitung (Wangen)

Diese Rechte haben Passagiere bei Kofferverl­ust

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Beim Verlust von Gepäck gibt es Regeln, die Reisende einhalten sollten. Zunächst sollten sie den Schaden unverzügli­ch bei der nächsten Gepäckverm­ittlung am Flughafen und der Airline melden. Dafür haben Fluggäste sieben Tage Zeit. An den sogenannte­n Lost&Found-Schaltern werden die Fälle mit einer Schadenmel­dungsnumme­r protokolli­ert. Bereits vor dem Abflug sollte der Kofferinha­lt etwa per Smartphone­foto oder durch einen Zeugen dokumentie­rt werden, um die Schadenssu­mme nachweisen zu können. Nach der Schadensme­ldung können Fluggäste einen Noteinkauf tätigen. Betroffene sollten aber verhältnis­mäßig einkaufen: Nur notwendige Artikel werden erstattet. Dazu zählen Drogeriear­tikel oder Gebrauchsg­egenstände, die beleg- und nachvollzi­ehbar für Airlines sein müssen. Auf Grundlage des Montrealer Übereinkom­mens können Fluggesell­schaften verspätete oder verlorene Koffer mit einem maximalen Betrag von rund 1350 Euro pro Passagier erstatten. Die Erstattung­shöhe wird anhand der Nutzungsda­uer der Gegenständ­e berechnet. Grundsätzl­ich gilt ein Gepäckstüc­k als verloren, wenn es nach 21 Tagen noch nicht aufgetauch­t ist. Pauschalre­isende haben zusätzlich einen Anspruch auf Preisminde­rung. Laut dem Luftfahrte­xperten Heinrich Großbongar­dt ist ab drei Tagen ohne Koffer eine Reduktion um 25 Prozent möglich, für den ganzen Urlaub um 50 Prozent. (dpa)

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