BGH: Anerkennung der Berufsunfähigkeit erleichtert
KARLSRUHE (AFP) - Versicherer dürfen die Leistungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung nicht kleinrechnen. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, ist die Beeinträchtigung der gesamten Arbeit bei der Berechnung maßgeblich, nicht nur der Zeitanteil einzelner Tätigkeiten, die der Versicherte nicht mehr ausüben kann. (Az: IV ZR 535/15). Die Klägerin war in Vollzeit bei einer Münchener Anwaltskanzlei als Hauswirtschafterin beschäftigt. Zu ihren Aufgaben gehörten Einkäufe, das Zubereiten eines Mittagessens für 15 bis 30 Menschen sowie das Putzen der Kanzleiräume. Im März 2007 stürzte die Frau auf einer Treppe. Ihre Tätigkeit in der Kanzlei musste sie aufgeben. Die Hauswirtschafterin macht geltend, sie sei zu mehr als 50 Prozent berufsunfähig und habe aus ihrer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Anspruch auf eine Rente. Die in den Vorinstanzen gehörten Sachverständigen kamen dagegen nur auf 20 Prozent.