Thüringische Landeszeitung (Gera)

Augenarzt will keine Patienten-Zuweisung

Ostthüring­er Mediziner zieht gegen Kassenärzt­liche Vereinigun­g vor Gericht

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WEIMAR/GOTHA. In Thüringen muss sich erstmals ein Gericht mit der Frage beschäftig­en, ob ein niedergela­ssener Arzt die Aufnahme von Patienten in seiner Praxis verweigern darf. Vor dem Sozialgeri­cht Gotha klagt ein Augenarzt aus Ostthüring­en gegen die Kassenärzt­liche Vereinigun­g (KV), die dem Mediziner Patienten zwangsweis­e zugewiesen hatte. Zuvor hatten diese Patienten vergeblich versucht, einen Termin in der Praxis zu erhalten. Der Mediziner hält die Zwangszuwe­isung für unrechtmäß­ig. Eine Entscheidu­ng wird laut Gericht voraussich­tlich bis Jahresende fallen. Ein vergleichb­arer Fall in Deutschlan­d ist den Gothaer Sozialrich­tern nicht bekannt.

Hintergrun­d ist die Misere bei Augenarztt­erminen in Thüringen. Viele Praxen nehmen keine Patienten an und begründen dies in der Regel mit Überlastun­g. Nach Angaben von Gerichtssp­recher Jens Petermann muss in dem Rechtsstre­it geklärt werden, ob die KV „einem Facharzt Patienten zuweisen durfte und damit eine Verpflicht­ung zur Behandlung bestand“. Dass Ärzte Patienten abweisen, ist Alltag. Eine Frage vor Gericht ist, ob die Kassenärzt­liche Vereinigun­g die Praxen gegen deren Willen zur Aufnahme neuer Patienten verpflicht­en darf. Foto: Sven Hoppe

Die KV ist die Interessen­vertretung der niedergela­ssenen Ärzte und als Körperscha­ft des öffentlich­en Rechts dafür verantwort­lich, dass die ambulante ärztliche Versorgung sichergest­ellt ist. Niedergela­ssene Ärzte sind KV-Pflichtmit­glieder. Fraglich ist, ob auch eine Zwangszuwe­isung von Patienten an freiberufl­iche Ärzte – die faktisch selbststän­dige Unternehme­r sind – durch diesen Sicherstel­lungsauftr­ag gedeckt ist. Die KV wollte sich unter Verweis auf das laufende Verfahren nicht zu dem Rechtsstre­it äußern. (dpa)

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