Daten zum Thüringer Kita-gesetz
▶ Zum Stichtag 31. Dezember 2015 gab es in Thüringen 118 441 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt. Im Freistaat standen zu 100 257 Einrichtungsplätze zur Verfügung. 91 138 Kinder besuchten einen Kindergarten.
Die Kindertagesbetreuung wird in Thüringen mit Zuschüssen des Landes, Mitteln der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und durch die Wohnsitzgemeinden sowie mit Elternbeiträgen und Eigenleistungen des Trägers realisiert.
Die Landeszuweisungen in diesem Jahr werden sich in Thüringen auf 304 Millionen Euro belaufen. Zum Vergleich: 2016 waren es 299 Millionen Euro. Der Betreuungsschlüssel ist nach Alter der Kinder gestaffelt. Für das Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung betreut eine Fachkraft 16 Kinder. Zum Stichtag 1. März 2016 waren in Thüringen 13 643 pädagogische Fachkräfte und 908 pädagogische Leiter in Kitas tätig. ▶ ▶ ▶ Mit der Novelle des Thüringer Kitagesetzes soll ab 1. Januar 2018 ein beitragsfreies Kita-jahr eingeführt werden. Das entlastet die Eltern um durchschnittlich 1440 Euro jährlich pro Kind. 18 000 Kinder und ihre Eltern würden davon profitieren. Die Mindereinnahmen der Gemeinden durch die wegfallenden Elternbeiträge werden vom Land getragen.
Zum anderen wird beim Kita-leitungspersonal eine Verbesserungen in der Betreuungsqualität angestrebt. Statt maximal einer Vollzeitbeschäftigungsstelle sollen pro Einrichtung bis zu 1,5 Vollzeitstellen möglich sein. Vor allem die 270 größeren Thüringer Kindergärten mit mehr als 100 Plätzen werden davon profitieren. Zusätzlich werden die zwingenden Qualifikationsanforderungen an das Leitungspersonal neu definiert. Bei Einrichtungen mit über 70 Kindern soll die Leitung über einen Hochschulabschluss und entsprechende Berufserfahrung verfügen.