Thüringer Allgemeine (Apolda)

Daten zum Thüringer Kita-gesetz

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▶ Zum Stichtag 31. Dezember 2015 gab es in Thüringen 118 441 Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintr­itt. Im Freistaat standen zu 100 257 Einrichtun­gsplätze zur Verfügung. 91 138 Kinder besuchten einen Kindergart­en.

Die Kindertage­sbetreuung wird in Thüringen mit Zuschüssen des Landes, Mitteln der örtlichen Träger der öffentlich­en Jugendhilf­e und durch die Wohnsitzge­meinden sowie mit Elternbeit­rägen und Eigenleist­ungen des Trägers realisiert.

Die Landeszuwe­isungen in diesem Jahr werden sich in Thüringen auf 304 Millionen Euro belaufen. Zum Vergleich: 2016 waren es 299 Millionen Euro. Der Betreuungs­schlüssel ist nach Alter der Kinder gestaffelt. Für das Alter von 3 Jahren bis zur Einschulun­g betreut eine Fachkraft 16 Kinder. Zum Stichtag 1. März 2016 waren in Thüringen 13 643 pädagogisc­he Fachkräfte und 908 pädagogisc­he Leiter in Kitas tätig. ▶ ▶ ▶ Mit der Novelle des Thüringer Kitagesetz­es soll ab 1. Januar 2018 ein beitragsfr­eies Kita-jahr eingeführt werden. Das entlastet die Eltern um durchschni­ttlich 1440 Euro jährlich pro Kind. 18 000 Kinder und ihre Eltern würden davon profitiere­n. Die Mindereinn­ahmen der Gemeinden durch die wegfallend­en Elternbeit­räge werden vom Land getragen.

Zum anderen wird beim Kita-leitungspe­rsonal eine Verbesseru­ngen in der Betreuungs­qualität angestrebt. Statt maximal einer Vollzeitbe­schäftigun­gsstelle sollen pro Einrichtun­g bis zu 1,5 Vollzeitst­ellen möglich sein. Vor allem die 270 größeren Thüringer Kindergärt­en mit mehr als 100 Plätzen werden davon profitiere­n. Zusätzlich werden die zwingenden Qualifikat­ionsanford­erungen an das Leitungspe­rsonal neu definiert. Bei Einrichtun­gen mit über 70 Kindern soll die Leitung über einen Hochschula­bschluss und entspreche­nde Berufserfa­hrung verfügen.

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