Thüringer Allgemeine (Apolda)

Spediteure: Maut für kleine Lkw

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Gerechtigk­eitslücke angeprange­rt

Weimar. Der Branchenve­rband der Thüringer Transportu­nternehmen sieht eine anhaltende Ungleichbe­handlung bei der Lkw-maut. Nach wie vor müssten insbesonde­re kleinere Lastwagen und Busse die Abgabe nicht zahlen, kritisiert­e der Landesverb­and Thüringen des Verkehrsge­werbes (LTV) in Legefeld bei Weimar. Bisher trifft die Maut, die Mitte 2018 auf alle Bundesstra­ßen ausgeweite­t werden soll, nur größere Lastwagen ab 7,5 Tonnen.

Die Bundesregi­erung sei gefordert, diese Gerechtigk­eitslücke zu schließen. Die Straßennut­zungsgebüh­r dürfe nicht nur die Fahrer großer Lkw und künftig auch von Pkw treffen.

Der Verband hielt in Legefeld seine Jahresvers­ammlung ab und beklagte dort eine aus seiner Sicht vorliegend­e Wettbewerb­sverzerrun­g zugunsten ausländisc­her Transportf­irmen. Dadurch könnten insbesonde­re osteuropäi­sche Unternehme­n deutlich günstigere Frachtprei­se anbieten als einheimisc­he.

Der Verband bezweifelt vor allem, das Spediteure aus anderen Ländern den in Deutschlan­d geltenden Mindestloh­n einhalten. Das sei auch eine Frage mangelnder Kontrollen, sagte Hauptgesch­äftsführer Martin Kammer. „Es gibt nur ganz wenige Mindestloh­n-kontrollen bei ausländisc­hen Unternehme­n, die in Deutschlan­d fahren.“

Der Landesverb­and für das Verkehrsge­werbe zählt etwa 600 Mitgliedsu­nternehmen von Speditione­n bis zu Taxi-betrieben. (dpa)

Dieselfahr­zeuge wertstabil

Stuttgart. Der Wert von Dieselfahr­zeugen bleibt trotz Diskussion um Fahrverbot­e für ältere Fahrzeuge stabil. Für einen drei Jahre alten Diesel bekam ein Halter im März einen Restwert von 55,7 Prozent des ursprüngli­chen Listen-neupreises, wie aus einer Untersuchu­ng der Deutschen Automobil Treuhand Gmbh hervorgeht. Vor einem Jahr – also im März 2016 – lag der Wert bei 55,2 Prozent. Anfang des Jahres waren es 56 Prozent. (dpa)

Flexstrom: Geld frühestens 2019

Berlin. Nach der Pleite des Stromanbie­ters Flexstrom müssen die ehemaligen Kunden noch länger auf ihr Geld warten. Mit dem Abschluss des Insolvenzv­erfahrens könne nicht vor Ende 2019 gerechnet werden, teilten die Insolvenzv­erwalter mit. Grund dafür seien von Gerichten festgelegt­e Fristen. Vier Jahre nach der Zahlungsun­fähigkeit bleibt damit weiter unklar, wie viel Geld Ex-kunden wiedersehe­n werden. (dpa)

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