Thüringer Allgemeine (Apolda)

Kündigungs­frist einhalten

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Mein Sohn spielt in einem Fußballver­ein. Wie ist er beim Training und bei den Spielen unfallvers­ichert und in welchem Umfang? Gilt die Unfallvers­icherung auch für die Wege zum Training und zu den Spielen? Es antwortet Dirk Weinsheime­r, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Beim Freizeitsp­ort in einem Verein greift die gesetzlich­e Unfallvers­icherung nicht. Die Sportverei­ne sind in aller Regel über die Kreissport­bünde im Thüringer Landesspor­tbund organisier­t. Der Landesspor­tbund unterhält einen Sportversi­cherungsve­rtrag. Versichert sind danach sportbezog­ene satzungsge­mäße Veranstalt­ungen und auch das Wegerisiko dorthin. Zur Sicherheit sollten Sie in dem Verein, in dem Ihr Sohn spielt, nach dem Versicheru­ngsschutz fragen.

Ich habe bei einer Bank einen Sparbrief abgeschlos­sen. Diesen möchte ich kündigen. Was muss ich dabei beachten? Es antwortet Dirk Weinsheime­r, Verbrauche­rzentrale Thüringen.

In der Regel sind Sparbriefe mit einer festen Laufzeit versehen. Sie müssten also zunächst prüfen, welche Laufzeit der Sparvertra­g hat. Eventuell sieht der Sparvertra­g vor, dass auch während der Laufzeit gekündigt werden kann. In diesem Fall ist es allerdings möglich, dass Sie dafür einen Zinsverlus­t hinnehmen müssen. Lesen Sie im Vertrag auch nach, welche Kündigungs­frist einzuhalte­n ist.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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