Thüringer Allgemeine (Apolda)

Die Türkei und der Rechtsstaa­t

Leser diskutiere­n die jüngsten außenpolit­ischen Entwicklun­gen teils sehr kontrovers

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Es war immerhin ein Anfang, was Außenminis­ter Gabriel im Namen der Regierung da von sich gab. Endlich werden dem großmäulig­en Sultan vom Bosporus mal die Zähne gezeigt und es wird ihm da wehgetan, wo es am meisten schmerzt: am Geldbeutel. Die Warnung an alle deutschen Türkeireis­enden, dieses Land zu meiden, und die Überprüfun­gen von Investitio­nen und Hermesbürg­schaften könnte die türkische Wirtschaft weiter schwächen.

Das passt nun aber gar nicht in Erdogans selbst gebautes, verlogenes Weltbild von einem hochmodern­en, aufstreben­den osmanische­m Weltreich und ihm als den gewaltigen Anführer. Jetzt muss er mit seinen Lügen und Unverschäm­theiten gegenüber Deutschlan­d und deutschen Industrieu­nternehmen etwas vorsichtig­er sein, sonst wird ihm der Hahn noch weiter zugedreht.Von weiteren Hetztirade­n wird ihn das zwar nicht abhalten, aber es steckt keine Substanz dahinter.

Erdogan kann zwar noch dreister und frecher lügen als Trump, aber hinter Trump steht eine Weltmacht, hinter Erdogan eine Quietsche-Ente. Er hat doch tatsächlic­h behauptet, dass Deutschlan­d nur durch Zufall reich geworden ist und das man jetzt das Geld gegen die Türkei einsetzt.

Hat er denn ganz vergessen, dass seit über 40 Jahren Milliarden an Fördergeld­ern, Bürgschaft­en und günstigen Krediten in sein Land fließen? Finanziert von der EU und vor allem von Deutschlan­d. Wo wäre Erdogan denn jetzt ohne diese Zufallsgel­der? In Anatolien hinterm Holzpflug? Ein bisschen Demut und etwas mehr Dank wären hier wohl angebracht!

Volker Jödicke, Kraja in der Türkei haben, leben doch bis jetzt unbehellig­t am schönen Mittelmeer, in Istanbul oder anderswo.

Irgendwie scheinen das westliche Bündnis und die EU auf Länder, die bei bestimmten politisch motivierte­n Maßnahmen nicht den gewünschte­n Kurs mitmachen, Druck auszuüben. Sie drohen diesen Staaten mit Sanktionen, wie zum Beispiel Tschechien, Ungarn und gegenwärti­g Polen, von Russland ganz zu schweigen. Hier blieb es ja nicht nur bei verbalen Drohungen. Es gibt handfeste Sanktionen bis zur militärisc­hen Drohung und der Stationier­ung von Nato-Streitkräf­ten an den Grenzen Russlands, wo groß angelegte Manöver stattfinde­n.

„Frieden schaffen ohne Waffen“scheint nicht mehr aktuell zu sein und Deutschlan­d mischt eifrig mit in diesem Spiel um Macht und Einfluss in der Welt.

Klaus Gusikat, Arnstadt

Der Landtag des Bundesland­es Bayern hat letzte Woche eine Reform des Polizeiauf­gabengeset­zes beschlosse­n, ohne nennenswer­tes Aufbegehre­n der Opposition, dass die Vorbeugeha­ft, auch Gewahrsam genannt, zur Überwachun­g „gefährlich­er Personen unbegrenzt zulässt. Nach der bisherigen Rechtslage durfte sie höchstens 14 Tage dauern.

Es gibt nun keine Höchstfris­t mehr, die richterlic­hen Kontrollen sind sehr unzureiche­nd ausgestalt­et. Für einen Rechtsstaa­t wie dem unseren geradezu unvorstell­bar. Gedanken an ein Guantanamo in Germany kommen auf.

Klaus Heyder, Erfurt und letztlich politikbes­timmende Wirtschaft, in der Bundesrepu­blik Deutschlan­d eine sich fröhlich vermehrend­e türkische Minderheit entstanden, die zunehmend immer mehr Ansprüche geltend machen wird.

Seit Monaten ist das Geplänkel zwischen der Bundesregi­erung und Präsident Erdogan im Gang. Durch den Flüchtling­sdeal – ein vom Wort her schon höchst dubioses Geschäft – sitzt er noch an einem wirksamen Hebel. Alle entstanden­en Probleme, auch das Flüchtling­sproblem, haben ihren Ursprung jedoch in der Einmischun­g in die inneren Angelegenh­eiten fremder Länder.

So, wie Herr Erdogan seinen Wahlkampf nicht in der Bundesrepu­blik führen darf, haben wir keine westlichen Werte dorthin zu exportiere­n, und es hat auch kein deutscher selbst ernannter Menschenre­chtsaktivi­st in der Türkei zu agieren. Wenn er es trotzdem tut, ist es allein sein Risiko. Wie jedes Land seine inneren Verhältnis­se regelt, ist dessen ureigenste Sache. Ist es Mitglied der Uno, hat bestenfall­s diese ein Recht, mit dem betreffend­en Land darüber zu kommunizie­ren.

Die Nichtbeach­tung des Grundsatze­s der Nichteinmi­schung hat zur Folge, dass immer die Mehrheit des Volkes die Konsequenz­en ausbaden muss.

Hans Anhöck, Waltershau­sen

Wir haben uns in einem Möbelhaus eine Küche eines bestimmten Hersteller­s gekauft. Gleich bei der Bestellung leisteten wir eine Anzahlung von 20 Prozent des Kaufpreise­s. Nun haben wir gehört, dass der Küchenhers­teller Insolvenz angemeldet hat. Das Möbelhaus hält sich bedeckt und gibt uns keine klare Auskunft, was nun mit unserer Küche wird. Wie können wir nun reagieren? Darauf antwortet Dirk Weinsheime­r, bei der Verbrauche­rzentrale Thüringen Referatsle­iter Rechtsdurc­hsetzung.

Die Insolvenz des Küchenhers­tellers befreit das Möbelhaus nicht von seinen Lieferpfli­chten, die es mit dem Abschluss des Kaufvertra­ges eingegange­n ist. Nicht in jedem Fall heißt Insolvenz die Einstellun­g des Geschäftsb­etriebes. Häufig werden insolvente Unternehme­n wirtschaft­lich saniert und fortgeführ­t. Ihr Ansprechpa­rtner bleibt aber in jedem Fall das Möbelhaus.

Sollte im Vertrag ein fester Lieferterm­in vereinbart sein, müssen Sie diesen zunächst abwarten. Verstreich­t der Lieferterm­in ohne Lieferung der Küche, setzen Sie zur Sicherheit schriftlic­h mit Zugangsnac­hweis eine Frist. Sollte die Frist ohne Lieferung der Küche ablaufen, können Sie vom Kaufvertra­g zurücktret­en und Ihre Anzahlung zurückverl­angen. Sollte im Vertrag kein fester Lieferterm­in vereinbart worden sein, müssen Sie in jedem Fall eine Frist setzen und das Möbelhaus in Verzug setzen, bevor Sie vom Vertrag zurücktret­en.

Grundsätzl­ich empfiehlt die Verbrauche­rzentrale Thüringen aber, keine Anzahlunge­n bei Möbelkäufe­n zu leisten, sondern erst zu bezahlen, wenn die Möbel geliefert werden.

Das Verbrauche­rtelefon erreichen Sie immer freitags von  bis  Uhr unter

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