Die Türkei und der Rechtsstaat
Leser diskutieren die jüngsten außenpolitischen Entwicklungen teils sehr kontrovers
Es war immerhin ein Anfang, was Außenminister Gabriel im Namen der Regierung da von sich gab. Endlich werden dem großmäuligen Sultan vom Bosporus mal die Zähne gezeigt und es wird ihm da wehgetan, wo es am meisten schmerzt: am Geldbeutel. Die Warnung an alle deutschen Türkeireisenden, dieses Land zu meiden, und die Überprüfungen von Investitionen und Hermesbürgschaften könnte die türkische Wirtschaft weiter schwächen.
Das passt nun aber gar nicht in Erdogans selbst gebautes, verlogenes Weltbild von einem hochmodernen, aufstrebenden osmanischem Weltreich und ihm als den gewaltigen Anführer. Jetzt muss er mit seinen Lügen und Unverschämtheiten gegenüber Deutschland und deutschen Industrieunternehmen etwas vorsichtiger sein, sonst wird ihm der Hahn noch weiter zugedreht.Von weiteren Hetztiraden wird ihn das zwar nicht abhalten, aber es steckt keine Substanz dahinter.
Erdogan kann zwar noch dreister und frecher lügen als Trump, aber hinter Trump steht eine Weltmacht, hinter Erdogan eine Quietsche-Ente. Er hat doch tatsächlich behauptet, dass Deutschland nur durch Zufall reich geworden ist und das man jetzt das Geld gegen die Türkei einsetzt.
Hat er denn ganz vergessen, dass seit über 40 Jahren Milliarden an Fördergeldern, Bürgschaften und günstigen Krediten in sein Land fließen? Finanziert von der EU und vor allem von Deutschland. Wo wäre Erdogan denn jetzt ohne diese Zufallsgelder? In Anatolien hinterm Holzpflug? Ein bisschen Demut und etwas mehr Dank wären hier wohl angebracht!
Volker Jödicke, Kraja in der Türkei haben, leben doch bis jetzt unbehelligt am schönen Mittelmeer, in Istanbul oder anderswo.
Irgendwie scheinen das westliche Bündnis und die EU auf Länder, die bei bestimmten politisch motivierten Maßnahmen nicht den gewünschten Kurs mitmachen, Druck auszuüben. Sie drohen diesen Staaten mit Sanktionen, wie zum Beispiel Tschechien, Ungarn und gegenwärtig Polen, von Russland ganz zu schweigen. Hier blieb es ja nicht nur bei verbalen Drohungen. Es gibt handfeste Sanktionen bis zur militärischen Drohung und der Stationierung von Nato-Streitkräften an den Grenzen Russlands, wo groß angelegte Manöver stattfinden.
„Frieden schaffen ohne Waffen“scheint nicht mehr aktuell zu sein und Deutschland mischt eifrig mit in diesem Spiel um Macht und Einfluss in der Welt.
Klaus Gusikat, Arnstadt
Der Landtag des Bundeslandes Bayern hat letzte Woche eine Reform des Polizeiaufgabengesetzes beschlossen, ohne nennenswertes Aufbegehren der Opposition, dass die Vorbeugehaft, auch Gewahrsam genannt, zur Überwachung „gefährlicher Personen unbegrenzt zulässt. Nach der bisherigen Rechtslage durfte sie höchstens 14 Tage dauern.
Es gibt nun keine Höchstfrist mehr, die richterlichen Kontrollen sind sehr unzureichend ausgestaltet. Für einen Rechtsstaat wie dem unseren geradezu unvorstellbar. Gedanken an ein Guantanamo in Germany kommen auf.
Klaus Heyder, Erfurt und letztlich politikbestimmende Wirtschaft, in der Bundesrepublik Deutschland eine sich fröhlich vermehrende türkische Minderheit entstanden, die zunehmend immer mehr Ansprüche geltend machen wird.
Seit Monaten ist das Geplänkel zwischen der Bundesregierung und Präsident Erdogan im Gang. Durch den Flüchtlingsdeal – ein vom Wort her schon höchst dubioses Geschäft – sitzt er noch an einem wirksamen Hebel. Alle entstandenen Probleme, auch das Flüchtlingsproblem, haben ihren Ursprung jedoch in der Einmischung in die inneren Angelegenheiten fremder Länder.
So, wie Herr Erdogan seinen Wahlkampf nicht in der Bundesrepublik führen darf, haben wir keine westlichen Werte dorthin zu exportieren, und es hat auch kein deutscher selbst ernannter Menschenrechtsaktivist in der Türkei zu agieren. Wenn er es trotzdem tut, ist es allein sein Risiko. Wie jedes Land seine inneren Verhältnisse regelt, ist dessen ureigenste Sache. Ist es Mitglied der Uno, hat bestenfalls diese ein Recht, mit dem betreffenden Land darüber zu kommunizieren.
Die Nichtbeachtung des Grundsatzes der Nichteinmischung hat zur Folge, dass immer die Mehrheit des Volkes die Konsequenzen ausbaden muss.
Hans Anhöck, Waltershausen
Wir haben uns in einem Möbelhaus eine Küche eines bestimmten Herstellers gekauft. Gleich bei der Bestellung leisteten wir eine Anzahlung von 20 Prozent des Kaufpreises. Nun haben wir gehört, dass der Küchenhersteller Insolvenz angemeldet hat. Das Möbelhaus hält sich bedeckt und gibt uns keine klare Auskunft, was nun mit unserer Küche wird. Wie können wir nun reagieren? Darauf antwortet Dirk Weinsheimer, bei der Verbraucherzentrale Thüringen Referatsleiter Rechtsdurchsetzung.
Die Insolvenz des Küchenherstellers befreit das Möbelhaus nicht von seinen Lieferpflichten, die es mit dem Abschluss des Kaufvertrages eingegangen ist. Nicht in jedem Fall heißt Insolvenz die Einstellung des Geschäftsbetriebes. Häufig werden insolvente Unternehmen wirtschaftlich saniert und fortgeführt. Ihr Ansprechpartner bleibt aber in jedem Fall das Möbelhaus.
Sollte im Vertrag ein fester Liefertermin vereinbart sein, müssen Sie diesen zunächst abwarten. Verstreicht der Liefertermin ohne Lieferung der Küche, setzen Sie zur Sicherheit schriftlich mit Zugangsnachweis eine Frist. Sollte die Frist ohne Lieferung der Küche ablaufen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten und Ihre Anzahlung zurückverlangen. Sollte im Vertrag kein fester Liefertermin vereinbart worden sein, müssen Sie in jedem Fall eine Frist setzen und das Möbelhaus in Verzug setzen, bevor Sie vom Vertrag zurücktreten.
Grundsätzlich empfiehlt die Verbraucherzentrale Thüringen aber, keine Anzahlungen bei Möbelkäufen zu leisten, sondern erst zu bezahlen, wenn die Möbel geliefert werden.
Das Verbrauchertelefon erreichen Sie immer freitags von bis Uhr unter