Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Welterbe: Schum-Städte legen sich nicht fest
Thüringen drängt Regierung in Rheinland Pfalz zur Unterstützung für gemeinsame Bewerbung mit jüdischem Erbe
Erfurt.
Thüringen macht Druck auf die Schum-Städte. Gemeint sind Mainz, Worms und Speyer in Rheinland-Pfalz. Wie Erfurt bewerben auch sie sich mit ihrem mittelalterlichen jüdischen Erbe um einen Platz auf der Welterbe-Liste der Unesco. Schon seit Jahren versucht man hierzulande, die Mitbewerber für einen gemeinsamen Antrag zu gewinnen, um so die Chancen zu erhöhen. Inzwischen stehen beide auf der deutschen Tentativliste, einer Art Vorauswahl für künftige Bewerbungen, doch bisher hielten sich die Rheinland-Pfälzer bedeckt.
Kulturstaatsminister Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) fand gestern deutliche Worte: „Thüringen hat in der Vergangenheit intensive Bemühungen unternommen, beide Anträge zusammenzuführen. Leider gab es dazu bis jetzt keine klare Be- reitschaft der Schum-Städte“, bedauerte Hoff am Rande einer Präsentation der Erfurter Schätze in der Thüringer Landesvertretung zu Berlin. Er wünsche sich mehr Unterstützung seitens der Landesregierung RheinlandPfalz. „Unsere Bereitschaft, den Welterbeantrag nicht im föderalen Klein-Klein zu behandeln, steht“, so der Minister.
Aus der Stabsstelle „UnescoWelterbeantrag Schum-Stätten“in Mainz hieß es dazu gestern, es gäbe bisher keine Absage der rheinland-pfälzischen Landesregierung hinsichtlich einer gemeinsamen Bewerbung. Das Ausloten von Gemeinsamkeiten finde seit Mitte 2012 kontinuierlich statt, „Grundsätzlich spricht nichts gegen eine gemeinsame Bewerbung. Diese muss aber die Chancen von Schum auf Eintragung in die Welterbeliste gegenüber zwei Einzelbewerbungen erhöhen“, sagte Sprecherin Hilde Rühl. Man teile die Bewertung des Fachbeirates der Kultusministerkonferenz, der zudem mit der Aufnahme des Jüdischen Friedhofs in Hamburg auf die Tentativliste sogar drei jüdischen Orten Welterbepotenzial zuspricht. Zur künftigen Zusammenarbeit mit Erfurt sagte Rühl, diese müsse in der Zukunft auf jeden Fall intensiv ausfallen. „Wenn es zur gemeinsamen Nominierung kommt, gilt es, einen gemeinsamen Antrag zu entwerfen, der wissenschaftlich stimmig ist und die Unesco überzeugt“, so die Sprecherin. Bleibe es bei eigenständigen Anträgen, sollten beide Profile in enger Absprache geschärft und voneinander abgegrenzt werden, um den eigenständigen Charakter beider Bewerbungen zu betonen.