Thüringer Allgemeine (Arnstadt)

Höcke verliert vor Gericht

Betonstele­n-Videos dürfen gezeigt werden

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Eichsfeld. Die Aktion ist Kunst: So hat nach Informatio­nen von „welt.de“das Kölner Landgerich­t über die Betonstele­n geurteilt, die das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) in einem Garten des Eichsfeldo­rtes Bornhagen aufgestell­t hatte. Dieser Garten grenzt an das Grundstück des AfD-Politikers Björn Höcke. Dieser hatte das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“bezeichnet und bekam mit den Stelen im Herbst 2017 das Abbild eines solchen Mahnmals vor die Nase gesetzt. Auch die Idee wertete das Gericht als Kunst. Das ZPS darf weiterhin Videos der Aktion verbreiten, weil die Stelen vom Grundrecht auf Kunstfreih­eit geschützt seien. Das wollte Höcke vom Kölner Landgerich­t mit Verweis auf seine Privatsphä­re verbieten lassen. Kunstund Meinungsfr­eiheit überwiegen jedoch die Privatsphä­re, urteilte das Gericht nach Angaben von „welt.de“bereits am 14. März – auch mit Verweis auf ein Privatvide­o von Höcke auf Facebook, das große Teile seines Privatgart­ens zeige.

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Aktenzeich­en  O  / 

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