Thüringer Allgemeine (Arnstadt)
Höcke verliert vor Gericht
Betonstelen-Videos dürfen gezeigt werden
Eichsfeld. Die Aktion ist Kunst: So hat nach Informationen von „welt.de“das Kölner Landgericht über die Betonstelen geurteilt, die das Zentrum für Politische Schönheit (ZPS) in einem Garten des Eichsfeldortes Bornhagen aufgestellt hatte. Dieser Garten grenzt an das Grundstück des AfD-Politikers Björn Höcke. Dieser hatte das Berliner Holocaust-Mahnmal als „Denkmal der Schande“bezeichnet und bekam mit den Stelen im Herbst 2017 das Abbild eines solchen Mahnmals vor die Nase gesetzt. Auch die Idee wertete das Gericht als Kunst. Das ZPS darf weiterhin Videos der Aktion verbreiten, weil die Stelen vom Grundrecht auf Kunstfreiheit geschützt seien. Das wollte Höcke vom Kölner Landgericht mit Verweis auf seine Privatsphäre verbieten lassen. Kunstund Meinungsfreiheit überwiegen jedoch die Privatsphäre, urteilte das Gericht nach Angaben von „welt.de“bereits am 14. März – auch mit Verweis auf ein Privatvideo von Höcke auf Facebook, das große Teile seines Privatgartens zeige.
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Aktenzeichen O /