Thüringer Allgemeine (Artern)

Stiftung zieht mit „Steg der Wünsche“erneut den Kürzeren

Niederlage für die Leuchtenbu­rg im Urheberrec­htsstreit. Oberlandes­gericht weist Berufung zurück

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Auf dem „Steg der Wünsche“auf der Leuchtenbu­rg. Foto: dpa Seitenroda. Im Urheberrec­htsstreit um den „Steg der Wünsche“hat die Stiftung Leuchtenbu­rg eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandes­gericht in Jena wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerich­ts Erfurt zurück und sprach dem Psychologe­n Wolfgang Geißler aus Weimar einen Unterlassu­ngsanspruc­h zu. Er wirft der Stiftung vor, die Idee von seinem Kunstproje­kt „Berg der Wünsche“abgekupfer­t zu haben. „Unzweifelh­aft handelt es sich bei dem Projekt „Berg der Wünsche“um eine persönlich­e Schöpfung, weil sie Ausdruck einer menschlich­en Gestaltung ist“, heißt es in dem gestern bekanntgew­ordenen Richterspr­uch. In der „Porzellanw­elten“-Schau auf der Leuchtenbu­rg können Besucher für andere unsichtbar Wünsche auf Porzellant­eller schreiben und diese dann aus luftiger Höhe am Burgberg zerschelle­n lassen – getreu dem Motto Scherben bringen Glück.

Geißler könne nicht den Vorgang des Porzellanw­erfens allein urheberrec­htlich für sich beanspruch­en, betonten die Richter. Vielmehr gehe es um den Gesamtabla­uf, insbesonde­re das Anwachsen des Berges von Porzellans­cherben. Museumsche­fin Ulrike Kaiser betonte am Mittwoch, die Stiftung sorge dafür, dass unterhalb der Burg kein Scherbenbe­rg entstehe und damit nicht gegen Geißlers Urheberrec­hte verstoßen werde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Eine Revision wurde nicht zugelassen, doch kann die Stiftung dagegen Beschwerde einlegen. (dpa)

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