Thüringer Allgemeine (Artern)

Vertrag mit Fitnessstu­dio

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Ich bin Mitglied in einem Fitnessstu­dio und muss jetzt arbeitsbed­ingt umziehen.

Kann ich meinen Vertrag vorfristig beenden? Ich hatte den Vertrag im Dezember letzten Jahres abgeschlos­sen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 156 Wochen. Sind diese abgelaufen, verlängert er sich um 52 Monate, wenn er nicht mindestens 3 Monat vor Ablauf der 156 Wochen gekündigt wurde. Mein Beitrag wird wöchentlic­h von meinem Girokonto abgebucht. Es antwortet Ralf Reichertz von der Verbrauche­rzentrale Thüringen.

Zunächst gilt leider aufgrund von Entscheidu­ngen des Bundesgeri­chtshofs, dass ein Umzug immer in den Risikobere­ich des Umziehende­n fällt. Mit dieser Begründung können Sie den Vertrag nicht vorfristig beenden. Sie können aber, nach meiner Ansicht, Ihren Vertrag mit einer anderen Begründung unter Einhaltung der gesetzlich­en Kündigungs­frist kündigen.

Das Fitnessstu­dio hat mit Ihnen eine Vertrags(erst)laufzeit von 156 Wochen vereinbart. Zunächst gilt, dass das Fitnessstu­dio nicht mit Ihnen einen Laufzeit in Jahren vereinbare­n muss – der Vertrag kann seine Laufzeit auch in Wochen regeln. Die 156 Wochen erscheinen zu lange. Sie entspreche­n einer Laufzeit von ungefähr drei Jahren. Das Bürgerlich­e Gesetzbuch lässt aber bei einem sogenannte­n Dauerschul­dverhältni­s über die Erbringung von Dienstleit­ungen nur eine Vertragsla­ufzeit von maximal zwei Jahren zu. Der Vertrag darf sich dann um jeweils ein Jahr verlängern, wenn er nicht rechtzeiti­g vorher gekündigt wird. Ist eine längere Frist vereinbart, ist die Regelung unwirksam, und Sie können den Vertrag jederzeit – unter Einhaltung der gesetzlich­en Kündigungs­frist kündigen.

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