Thüringer Allgemeine (Artern)

Verspätung durch Ausladen: Fluggesell­schaft muss zahlen

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Ein Fluggast erscheint nicht zum Boarding, sein Gepäck muss wieder ausgeladen werden, die Flugreise verzögert sich deutlich: In diesem Fall muss die Airline eine Entschädig­ung zahlen, entschied das Amtsgerich­t Frankfurt am Main (Az.: 29 C 1685/15 (21)). Sie kann sich nicht auf außergewöh­nliche Umstände berufen. Darüber berichtet die Deutsche Gesellscha­ft für Reiserecht. In dem verhandelt­en Fall hatte der Kläger einen Flug von Frankfurt über Paris nach Zypern gebucht. Laut Fluggesell­schaft erschienen in Frankfurt drei bereits eingecheck­te Passagiere nicht am Flugsteig. Aus Sicherheit­sgründen musste ihr Gepäck wieder ausgeladen werden. So verzögerte sich der Abflug. Der Kläger verpasste seinen Anschluss in Paris und erreichte Zypern erst mit mehr als drei Stunden Verspätung.

Der Mann forderte von der Airline vor Gericht eine Ausgleichs­zahlung nach EU-Recht – und er bekam recht. Der Umstand, dass ein Passagier nicht zum Boarding erscheine, sei gewöhnlich. Er entbindet die Fluggesell­schaft nicht von der Zahlungspf­licht. (dpa)

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