Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Seit zwölf Jahren keine Fahrerlaubnis
Dreimonatige Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt. Mehrfachtäter muss zudem Sozialstunden leisten
Mühlhausen. Ende Juli 2017 wurde ein 44-Jähriger in Bad Langensalza am Steuer eines Fahrzeuges erwischt, obwohl er gar keine Fahrerlaubnis hatte. Die Verhandlung vor dem Amtsgericht Mühlhausen ergab, dass er schon seit 2005 nicht mehr fahren darf.
Er selbst war davon ausgegangen, dass im Juli 2017 eine dreimonatige Sperrzeit abgelaufen sei und er folglich wieder fahren dürfe. Doch der Staatsanwalt hatte sich auf die Sitzung gut vorbereitet.
Demnach hatte der Mann bereits 2013 bei einem Landratsamt in Sachsen-Anhalt die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt, was ihm aber im April 2013 versagt wurde. Er dachte, dass er sich den Führerschein nach seiner Haftentlassung im Vorjahr wieder abholen könne. Doch das habe nicht geklappt. Seine Bekannte habe trotz Vollmacht die Papiere in Gera nicht bekommen. Weil er davon aber nichts gewusst haben will, sei er gefahren. Er wollte an dem Tag ein paar Unterlagen in Bad Langensalza abholen, hätte auch laufen können.
Der Führerschein als Dokument sei nicht entscheidend, erklärte ihm der Staatsanwalt. Ausschlaggebend sei, ob er eine Fahrerlaubnis besitze. Das sei nach den Unterlagen aber seit 2005 nicht mehr der Fall. Er müsse das völlig neu beantragen.
Außerdem wurde im Prozess festgestellt, dass auch das Auto nicht mehr versichert war. Deshalb wurde die Anklage erweitert und ihm zusätzlich der Gebrauch eines nicht versicherten Fahrzeuges zur Last gelegt. Der Staatsanwalt beantragte sechs Monate Haft auf Bewährung und ein Jahr Sperrzeit für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis. Bei der Strafzumessung fielen vor allem die 26 Vorstrafen, darunter zahlreiche wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, ins Gewicht.
Die Strafrichterin entschied auf drei Monate Haft auf Bewährung und 150 Sozialstunden. Das Urteil ist rechtskräftig.