Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)

Billigflie­ger umgehen Rückzahlun­g

Extra-gebühr für Ticket-stornierun­g

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Berlin.

Wer ein Flugticket storniert, dem steht die Rückzahlun­g von Steuern und Gebühren zu. Doch gerade Billigflie­ger wie Ryanair, Easyjet und Wizz Air machen es betroffene­n Verbrauche­rn nicht leicht, berichtet die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrif­t „Finanztest“.

Eigentlich müssen Airlines genau aufschlüss­eln, welchen Anteil des Ticketprei­ses die Steuern und Gebühren ausmachen. Doch das passiert oft nicht. Darüber hinaus verlangten einige Airlines bei der Stornierun­g eines Tickets eine unzulässig­e Bearbeitun­gsgebühr, haben die Tester ermittelt. Wizz Air etwa nimmt dafür laut Bericht 60 bis 80 Euro, Ryanair 20 Euro – und das schmälert die Höhe der Zahlung.

Stiftung Warentest rät, die Ansprüche generell direkt bei der Fluggesell­schaft geltend zu machen, auch wenn das Ticket bei einem Vermittlun­gsportal gebucht wurde. Verbrauche­rzentralen bieten dafür Musterbrie­fe an. Die Ansprüche verjähren nach drei Jahren. Verweigert die Airline die Rückzahlun­g, bleibe nur die Einschaltu­ng eines Anwaltes oder eines Storno-dienstleis­ters, der jedoch Gebühren kassiert. (dpa)

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