Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Noch bleiben Fragen offen zur „Ehe für alle“

Standesamt Erfurt kann noch keine Auskunft zum neuen Gesetz, dessen Umsetzung und Folgen geben

- Von Frank Karmeyer

Erfurt. Mit der Unterschri­ft des Bundespräs­identen hat das Gesetz zur „Ehe für alle“eine weitere Hürde genommen. Mit der Unterzeich­nung durch FrankWalte­r Steinmeier ist nun klar, dass das Gesetz – wie geplant – noch im Juli im Bundesanze­iger veröffentl­icht wird. Es soll „am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft“treten, um den Standesämt­ern etwas Zeit zur Vorbereitu­ng zu geben. Anfang Oktober könnten gleichgesc­hlechtlich­e Paare dann heiraten. Details aber sind noch ungeklärt.

Seit dem Beschluss im Bundestag am 30. Juni haben das Standesamt Erfurt etliche Anfragen zur „Ehe für alle“erreicht, wie die Stadtverwa­ltung auf Anfrage mitteilte. Die meisten wollten wissen, was aus den bisher begründete­n Lebenspart­nerschafte­n wird. Werden diese automatisc­h in Ehen umgewandel­t? Viele hätten gefragt, ab wann das Gesetz gelten wird.

„Das Standesamt kann diese Fragen aktuell leider noch nicht beantworte­n“, sagt dazu Heike Dobenecker, Sprecherin der Stadtverwa­ltung. Aufgrund des schnellen Beschlusse­s im Bundestag seien den Standesämt­ern durch ihre übergeordn­eten Behörden leider noch keine weiterführ­enden Informatio­nen übermittel­t worden, Ausführung­svorschrif­ten fehlten noch. Insofern könnten die Mitarbeite­r des Standesamt­es auch keine detaillier­ten Auskünfte erteilen.

Zudem hätten Gegner des neuen Gesetzes bereits juristisch­e Schritte geprüft. So sei für das Standesamt auch nicht abschätzba­r, wann und in welcher Form das Gesetz bestandskr­äftig wird. Auch die weiteren Rechtsfolg­en des Gesetzes, beispielsw­eise im Adoptionsr­echt, könnten vom Standesamt aktuell nicht beurteilt werden.

Im Standesamt Erfurt sei es bereits seit Jahren gelebte Praxis, auch Trauungen von gleichgesc­hlechtlich­en Paaren vorzunehme­n; bislang nur mit dem Unterschie­d in der Bezeichnun­g als „Begründung einer Lebenspart­nerschaft“. Der Ablauf der Trauungen zwischen gleichgesc­hlechtlich­en Paaren oder Mann und Frau unterschei­de sich nicht.

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Schlösser dem Haus Sonnenborn zeugen von der Liebe Erfurter Hochzeitsp­ärchen. Foto: Marco Schmidt

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