Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)

Versagen als Mahnung

- Christian Unger über den Nsu-untersuchu­ngsausschu­ss

Fremdenfei­ndliche Gewalttäte­r zu beobachten, zu verhaften und zu verurteile­n, muss deutsche Staatsräso­n sein. Die Behörden dürfen im Kampf gegen Angriffe von rechts nicht versagen. Sie haben es schon einmal getan: bei der Mordserie des NSU – des selbst ernannten „Nationalso­zialistisc­hen Untergrund­s“, der von 2000 bis 2007 zehn Menschen ermordete. Heute stellen die Abgeordnet­en des Bundestags ihren Bericht zum Abschluss des zweiten Untersuchu­ngsausschu­sses vor, debattiere­n die Parlamenta­rier über die Lehren aus dem Behördenve­rsagen. Denn nichts anderes war die Mordserie: eine Blamage für Justiz, Polizei und Verfassung­sschutz. Nur durch einen Zufall kamen die Ermittler am Ende den mutmaßlich­en Rechtsterr­oristen Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt auf die Spur. Zu keiner Zeit konnten die Behörden die Taten zusammenfü­hren. Stattdesse­n litten die Familien der Opfer jahrelang unter den falschen Verdächtig­ungen. Entscheide­nd ist nun: Wie gehen die Behörden mit den Fehlern der Vergangenh­eit um? Auf der Trauerfeie­r für die Opfer des NSU sagte Kanzlerin Angela Merkel: „Wir tun alles, um die Morde aufzukläre­n und die Helfershel­fer und Hintermänn­er aufzudecke­n.“Tun sie das wirklich? Immer wieder kamen im Laufe der diversen Untersuchu­ngsausschü­sse im Bund und in den Ländern Informatio­nen über einzelne Verfassung­sschützer nur nach Medienberi­chten oder zähem Nachbohren der Abgeordnet­en heraus.

Die Arbeit des Nsu-untersuchu­ngsausschu­sses ist in der aktuellen Sicherheit­sdebatte eine Mahnung: Wer starke Behörden aufbaut, braucht eine starke Kontrolle durch das Parlament.

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