Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Polens Reform der Verfassung
Berlin.
Die Verfassungsreform in Polen soll es der Regierung ermöglichen, Richter des Obersten Gerichtes in den Ruhestand zu schicken und ihre Posten neu zu besetzen. Die Richterposten in dem über die Unabhängigkeit der Justiz wachenden Landesrichterrat (KRS) sollen ebenfalls neu besetzt werden. Kritiker befürchten, dass ein befangenes Oberstes Gericht künftig Wahlen für ungültig erklären könnte. Wenn Präsident Duda unterschrieben hätte, wäre die Reform in Kraft getreten. Das Staatsoberhaupt konnte den Entwurf auch vom Verfassungsgericht prüfen lassen, das nach einer PiS-Reform 2015 jedoch als befangen gilt. (dpa)