Thüringer Allgemeine (Weimar)

Wann Hunde ins Büro dürfen

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Berlin.

Hat der Chef zugestimmt, dürfen Mitarbeite­r ihren Hund ins Büro mitbringen. Wenn dies den Kollegen dann nicht passt, können sie es nicht mit einem Einspruch verhindern, wie der Deutsche Anwaltvere­in (DAV) erläutert. Doch was, wenn dann etwas passiert und der Hund etwa zubeißt? Dann haftet den Angaben zufolge in erster Linie der Besitzer des Tieres. Unter Umständen kann allerdings der Chef belangt werden – er habe mit der Erlaubnis die Gefahrensi­tuation schließlic­h geschaffen. (dpa)

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