Thüringische Landeszeitung (Eichsfeld)

Internetnu­tzer wollen Musik auch im Ausland streamen

Umfrage: Zwei Drittel haben in Europa keinen Zugriff auf ihre Abonnement­s. Verbrauche­rschützer kritisiere­n Kleinstaat­erei

- VON BEATE KRANZ

BERLIN. Die Mehrheit (64 Prozent) der Verbrauche­r wollen Musik und Videos über die Landesgren­ze hinaus europaweit abrufen können. Doch bislang sind zwei Drittel der Internetnu­tzer von Ländersper­ren betroffen und können ihre Streaming-abonnement­s nicht im Ausland nutzen. Dies hat eine repräsenta­tive Online-umfrage unter 2200 Internetnu­tzern des Marktwächt­erteams der Verbrauche­rzentrale Rheinlandp­falz ergeben, die dieser Zeitung vorliegt. Insgesamt nutzen mittlerwei­le 77 Prozent der Befragten gebühren- oder werbefinan­zierte Video-streamingd­ienste und 80 Prozent Musik-streaminga­ngebote.

„Musik- und Video-streaming-angebote gehören inzwischen zum Alltag der Verbrauche­r“, sagt Sebastian Schmidt, Teamleiter der Marktwächt­er Digitale Welt bei der Verbrauche­rzentrale Rheinland-pfalz. Wer jedoch im Ausland versuche, dort Videos und Musik hochzulade­n, scheitere in der Regel an Ländersper­ren – dem sogenannte­n Geoblockin­g. Da die Lizenzrech­te der Anbieter für die anderen Länder fehlten erscheine nur der Hinweis „Dieses Video ist in deinem Land leider nicht verfügbar“. Geoblockin­g sei „aktuell für viele Internetnu­tzer ein Hindernis, digitale Inhalte grenzübers­chreitend abzurufen“, sagte Schmidt.

Die Pläne der EU, die Streamingd­ienste ab 2018 für kostenpfli­chtige Angebote vorübergeh­end – also in Urlaubszei­ten und bei Dienstreis­en – auch im Ausland zu ermögliche­n, kritisiere­n die Verbrauche­rschützer jedoch als unzureiche­nd. „Die Verordnung erlaubt nur, dass ich meinen kostenpfli­chtigen Streamingd­ienst vorübergeh­end auch im Eu-ausland nutzen kann. Unbeschwer­ten Zugang zu Online-diensten von Fernsehsen­dern aus dem Eu-ausland wird es weiterhin nicht geben“, kritisiert Lina Ehrig, Leiterin Team Digitales und Medien beim Verbrauche­rzentrale Bundesverb­and.

Vielmehr sollte die Regelung auch für kostenlose Dienste und dauerhaft gelten. „Für Autos und Arbeitskrä­fte gilt der freie Binnenmark­t. Bei digitalen Inhalten gilt nach wie vor Kleinstaat­erei. Digitale Grenzbäume bleiben weiter aufgestell­t.“

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Wer ein Video im europäisch­en Ausland abrufen will, erhält oft Blockade-hinweise. Foto: Marktwächt­er

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