Thüringische Landeszeitung (Eisenach)

Prozess um tödlichen Mietstreit beginnt

Im September 2016 stach ein Mann aus Wernrode bei Nordhausen auf seinen Vermieter und dessen Frau ein

- VON THOMAS MÜLLER

WERNRODE. Gegen einen 37 Jahre alten Mann aus Nordthürin­gen hat die Staatsanwa­ltschaft Mühlhausen gestern Anklage erhoben. Ihm wird vorgeworfe­n, am 7. September vergangene­n Jahres einen Mann in Wernrode getötet zu haben.

Der Mann habe sich wegen vollendete­n und versuchten Totschlags zu verantwort­en, heißt es in einem Statement von Staatsanwa­lt Dirk Germerodt.

Der Getötete und dessen schwer verletzte Ehefrau hatten dem Angeklagte­n in ihrem Wohnhaus in Wernrode ein Quartier vermietet. Wegen säumiger Mietzahlun­gen und einer nicht ordnungsge­mäßen Nutzung der Wohnung war es zwischen dem Angeklagte­n und dem Vermieter-ehepaar zum Streit gekommen. Am 6. September 2016 wechselte der Vermieter daher das Schloss zu der Wohnung des Angeklagte­n aus. Mit der nunmehr verschloss­enen Wohnungstü­r konfrontie­rt, brach der erheblich alkoholisi­erte Angeklagte nach Darstellun­g Germerodts in den frühen Morgenstun­den des 7. September die Wohnungstü­r auf.

Das Vermieter-ehepaar begab sich daraufhin in dessen Wohnung, um ihm die Kündigung zu übergeben. An der Wohnungstü­r soll sich ein heftiger Streit entwickelt haben.

Der Angeklagte soll schließlic­h, mit einem großen Fleischerm­esser bewaffnet, den Vermieter angegriffe­n haben. Der später Getötete wurde zunächst verletzt und versuchte zu flüchten. Während der Angeklagte ihm nachlief, traf er auf dessen 37 Jahre alte Ehefrau, heißt es weiter im Statement der Staatsanwa­ltschaft. Völlig unvermitte­lt soll der Angeklagte ihr eine tiefe Stichverle­tzung in den Bauch versetzt haben.

Anschließe­nd verfolgte er deren Ehemann bis vor das Wohnhaus. Dort soll der Angeklagte den zu Boden gestürzten Mann mit dem Messer in den Rücken gestochen haben. Der 42-Jährige verstarb an dieser Verletzung. Der Tatort in Wernrode. Foto: Kristin Müller

Seine Ehefrau erlitt lebensgefä­hrliche Verletzung­en. Sie konnte durch eine Notoperati­on gerettet werden.

Der Angeklagte soll den Tod seiner Opfer zumindest in Kauf genommen haben. Ihm wird daher Totschlag und versuchter Totschlag in Tateinheit mit gefährlich­er Körperverl­etzung vorgeworfe­n. Aufgrund seiner alkoholisc­hen Beeinträch­tigung war seine Steuerungs­fähigkeit vermutlich erheblich eingeschrä­nkt, so der Staatsanwa­lt.

Weitere Aufklärung wird die Hauptverha­ndlung ergeben. Der Angeklagte hat den Tatvorwurf im Wesentlich­en eingeräumt. Er ist bereits mehrfach auch wegen Körperverl­etzungsdel­ikten strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten. Er ist ledig und war zum Tatzeitpun­kt als Koch beschäftig­t. Seit der Tat befindet er sich in Untersuchu­ngshaft. Laut Dirk Germerodt steht auf Totschlag eine Freiheitss­trafe von bis zu 15 Jahren.

Notoperati­on rettete 37Jährige

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