Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
Niederlage für Leuchtenburg
SEITENRODA. Im Urheberrechtsstreit um den „Steg der Wünsche“hat die Stiftung Leuchtenburg eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht in Jena wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Erfurt zurück und sprach dem Psychologen Wolfgang Geißler aus Weimar einen Unterlassungsanspruch zu. Er wirft der Stiftung vor, die Idee von seinem Kunstprojekt „Berg der Wünsche“abgekupfert zu haben. „Unzweifelhaft handelt es sich bei dem Projekt „Berg der Wünsche“um eine persönliche Schöpfung, weil sie Ausdruck einer menschlichen Gestaltung ist“, heißt es in der gestern veröffentlichten Entscheidung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Stiftung kann Beschwerde einlegen. (dpa)