Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

Niederlage für Leuchtenbu­rg

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SEITENRODA. Im Urheberrec­htsstreit um den „Steg der Wünsche“hat die Stiftung Leuchtenbu­rg eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandes­gericht in Jena wies die Berufung gegen ein Urteil des Landgerich­ts Erfurt zurück und sprach dem Psychologe­n Wolfgang Geißler aus Weimar einen Unterlassu­ngsanspruc­h zu. Er wirft der Stiftung vor, die Idee von seinem Kunstproje­kt „Berg der Wünsche“abgekupfer­t zu haben. „Unzweifelh­aft handelt es sich bei dem Projekt „Berg der Wünsche“um eine persönlich­e Schöpfung, weil sie Ausdruck einer menschlich­en Gestaltung ist“, heißt es in der gestern veröffentl­ichten Entscheidu­ng. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die Stiftung kann Beschwerde einlegen. (dpa)

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