Thüringische Landeszeitung (Erfurt)

So machen es Erblasser Hinterblie­benen leichter

Diese fünf Schritte helfen beim Verfassen eines Testaments

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BERLIN. Seinen letzten Willen sollte jeder selbst formuliere­n. Viele machen dafür ein Testament. Bevor ein solches Dokument aber aufgesetzt werden kann, sollte sich jeder grundlegen­de Fragen stellen, rät die Stiftung Warentest. Dann kann das Erbe gut geregelt werden. Fünf Schritte bis zum Ziel:

Was soll mit dem Vermögen passieren? Diese Frage ist wichtig, denn die Ziele sind oft vielfältig: Während der eine seine Familie absichern will, denkt der andere an die Förderung sozialer Einrichtun­gen. Vielleicht gibt es auch Personen, die besonders bedacht werden sollen, weil sie Familienmi­tglieder gepflegt haben.

Passt die gesetzlich­e Erbfolge? Kinder und Ehepartner zuerst – auf diese etwas simple Formel lässt sich in etwa die gesetzlich­e Erbfolge reduzieren. Wem das reicht, der braucht kein Testament. Um das herauszufi­nden, können Erblasser einen Stammbaum zeichnen, das hilft beim Verständni­s.

Ratsam ist es, eine Vermögensü­bersicht zu erstellen, raten die Warenteste­r. Erfasst werden sollten zum Beispiel Konten, Depots, Ansprüche aus Versicheru­ngen oder Wertgegens­tände.

Was wollen die Erben haben? Die Immobilie mag einem Erblasser wichtig sein, seinen Erben aber vielleicht nicht. Das können sie schon zu Lebzeiten in Erfahrung bringen – aber besser subtil. Denn konkrete Vorgespräc­he können auch Enttäuschu­ng provoziere­n, erklären die Experten.

Wer kann beim Schreiben helfen? Wer seine Gedanken geordnet hat, sollte sich für das Aufsetzen eines Testaments Hilfe holen. Denn in der Regel können juristisch­e Laien viele Fehler in ein Testament einbauen, in dem mehrere Erben bedacht werden sollen. Rechtsanwä­lte oder Notare können helfen, solche Fallen zu umgehen. (dpa)

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Der letzte Wille sollte wohlüberle­gt sein. Foto: dpa PA

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