Thüringische Landeszeitung (Erfurt)
So machen es Erblasser Hinterbliebenen leichter
Diese fünf Schritte helfen beim Verfassen eines Testaments
BERLIN. Seinen letzten Willen sollte jeder selbst formulieren. Viele machen dafür ein Testament. Bevor ein solches Dokument aber aufgesetzt werden kann, sollte sich jeder grundlegende Fragen stellen, rät die Stiftung Warentest. Dann kann das Erbe gut geregelt werden. Fünf Schritte bis zum Ziel:
Was soll mit dem Vermögen passieren? Diese Frage ist wichtig, denn die Ziele sind oft vielfältig: Während der eine seine Familie absichern will, denkt der andere an die Förderung sozialer Einrichtungen. Vielleicht gibt es auch Personen, die besonders bedacht werden sollen, weil sie Familienmitglieder gepflegt haben.
Passt die gesetzliche Erbfolge? Kinder und Ehepartner zuerst – auf diese etwas simple Formel lässt sich in etwa die gesetzliche Erbfolge reduzieren. Wem das reicht, der braucht kein Testament. Um das herauszufinden, können Erblasser einen Stammbaum zeichnen, das hilft beim Verständnis.
Ratsam ist es, eine Vermögensübersicht zu erstellen, raten die Warentester. Erfasst werden sollten zum Beispiel Konten, Depots, Ansprüche aus Versicherungen oder Wertgegenstände.
Was wollen die Erben haben? Die Immobilie mag einem Erblasser wichtig sein, seinen Erben aber vielleicht nicht. Das können sie schon zu Lebzeiten in Erfahrung bringen – aber besser subtil. Denn konkrete Vorgespräche können auch Enttäuschung provozieren, erklären die Experten.
Wer kann beim Schreiben helfen? Wer seine Gedanken geordnet hat, sollte sich für das Aufsetzen eines Testaments Hilfe holen. Denn in der Regel können juristische Laien viele Fehler in ein Testament einbauen, in dem mehrere Erben bedacht werden sollen. Rechtsanwälte oder Notare können helfen, solche Fallen zu umgehen. (dpa)