Thüringische Landeszeitung (Gera)
Zwei Mal mit dem Bierglas zugeschlagen
Gerichtsbericht: 23Jährige verletzt Bekannte bei Barbesuch schwer. TäterOpferAusgleich angestrebt.
GREIZ. Etwas unsicher und ohne Anwalt – der hatte vor Verhandlungsbeginn mitteilen lassen, sein Mandat sei beendet – betrat die angeklagte 23-Jährige gestern den Gerichtssaal 307 im Amtsgericht in Greiz. Vom Staatsanwalt wurde ihr eine gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Die Zeulenrodaerin habe bei einem Barbesuch am 13. November des vergangenen Jahres eine Bekannte mit einem Bierglas auf dem Kopf geschlagen. Die Geschädigte erlitt zwei Platzwunden, eine Gehirnerschütterung sowie Nackenprellungen und musste drei Tage im Krankenhaus verweilen.
Am Abend der Tat habe die Angeklagte mit Freunden und Familie gefeiert, auch etwas Bowle und Schnaps getrunken, berichtet sie. 1,48 Promille Blutalkohol wurden später festgestellt. In einer Bar in Zeulenroda habe sie die Geschädigte und deren Freund gesehen und angesprochen. Die Geschädigte habe gefragt, ob sie Probleme hätte. Daraufhin, in einer Kurzschlussreaktion, habe die Angeklagte das Bierglas genommen und damit das Opfer geschlagen. Augenblicklich hätte sie die Tat aber bereut. Während der Verhandlung entschuldigte sie sich bei dem 31-jährigen Opfer.
Dieses trat als Zeugin auf. Für die 31-Jährige sei es unerklärlich, warum die Angeklagte zwei Mal auf sie einschlug. Eigentlich kenne man sich flüchtig und habe keine Probleme miteinander.
Der Staatsanwalt wertete den Angriff der 23-Jährigen als „Einmalhandlung in Richtung einer Rauschtat“. Bisher sei sie nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Das zeige, dass hier keine Kriminelle auf der Anklagebank sitze. Deshalb schlug er einen Täter-Opfer-Ausgleich vor, bei dem sich beide Frauen unter Aufsicht eines Bewährungshelfers treffen und aussprechen könnten. Der Richter folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, erklärte das Verfahren für eingestellt und belehrte die 23-Jährige, dass sie sechs Monate Zeit zur Erfüllung der Auflage habe. Andernfalls werde die Verhandlung fortgesetzt, und sie müsse mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten rechen.
Die Angeklagte nahm das Urteil erleichtert zur Kenntnis.