Thüringische Landeszeitung (Gera)
Schwache Blase auf Autobahn
ERFURT. Wer im Stau steht und auf die Toilette muss, rettet sich schon mal hinter die Leitplanke. Erlaubt ist das nicht. „Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinerlei Ausnahmen“, sagt Verkehrsexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Verstöße können mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden. Zudem ist in Deutschland das Urinieren in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt und wird von Städten und Kommunen unterschiedlich hart geahndet. Das trifft auch auf Fahrbahnränder zu – eine Notdurft sei in aller Regel noch kein Notfall. (dpa)