Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)

EGMR

-

STRAßBURG. Wer seine Grundrecht­e durch einen der 47 Europarats-mitgliedst­aaten verletzt glaubt, kann den 1959 gegründete­n Europäisch­en Gerichtsho­f für Menschenre­chte (EGMR) in Straßburg anrufen. Maßstab der Rechtsprec­hung ist die Europäisch­e Konvention zum Schutz der Menschenre­chte von 1950. Ende 2015 waren in Straßburg knapp 65 000 Verfahren anhängig, fast die Hälfte davon betrafen die Ukraine, Russland und die Türkei.

Die Hürden für eine Anerkennun­g sind hoch. In erster Linie sollen die Nationalst­aaten die Grundrecht­e schützen. So muss in Deutschlan­d das Bundesverf­assungsger­icht den Kläger abweisen, erst dann kann er sich an Straßburg wenden. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany