Thüringische Landeszeitung (Unstrut-Hainich-Kreis)
EGMR
STRAßBURG. Wer seine Grundrechte durch einen der 47 Europarats-mitgliedstaaten verletzt glaubt, kann den 1959 gegründeten Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anrufen. Maßstab der Rechtsprechung ist die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte von 1950. Ende 2015 waren in Straßburg knapp 65 000 Verfahren anhängig, fast die Hälfte davon betrafen die Ukraine, Russland und die Türkei.
Die Hürden für eine Anerkennung sind hoch. In erster Linie sollen die Nationalstaaten die Grundrechte schützen. So muss in Deutschland das Bundesverfassungsgericht den Kläger abweisen, erst dann kann er sich an Straßburg wenden. (dpa)