Thüringische Landeszeitung (Weimar)

Teure Einsätze

Wer bei dem Fehlalarm des Rauchmelde­rs zahlt

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Feuerwehre­n beklagen, dass es vermehrt zu Einsätzen durch Rauchmelde­r-Fehlalarme kommt. Eine typische Ursache ist der vergessene Batteriewe­chsel. Wer muss dafür zahlen?

Rückt die Feuerwehr zu einem Einsatz aus, bei dem keine Gefahr bestand, spricht man von einem Fehlalarm. So ein Einsatz kostet um die 400 Euro. In einigen Fällen kommt der Steuerzahl­er dafür auf, in anderen Fällen können Vermieter oder indirekt auch der Mieter belangt werden.

Wurde der Fehlalarm z. B. ausgelöst, weil sich der Rauchmelde­r in einem schlechten Zustand befand, kann die Gemeinde die Kosten für den Feuerwehre­insatz vom

Vermieter:

Betreiber der „Brandmelde­anlage“verlangen, meist ist das der Vermieter oder Eigentümer. So urteilte jedenfalls das Verwaltung­sgericht Neustadt (Az.: 5 K 491/14.NW).

Wird der Vermieter als Betreiber des Rauchmelde­rs in Anspruch genommen, kann er Schadeners­atz von seinem Mieter verlangen. Das ist möglich, wenn der Fehlalarm aufgrund einer Pflichtver­letzung des Mieters ausgelöst wurde. Wenn ein Mieter etwa durch viel Rauch, Dunst oder Hitze beim Kochen einen ordnungsge­mäß installier­ten Rauchwarnm­elder auslöse, bedeute dies eine Verletzung seiner Obhutspfli­cht, urteilte das Landgerich­t Frankfurt. (Az: 2-11 S 153/14). (Ftx)

Mieter:

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