Trossinger Zeitung

Firmen stehen vor Herausford­erungen

Die EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung stellt Firmen der Region vor Herausford­erungen

- Von Regina Braungart

EU-Datenschut­zgrundvero­rdnung beschäftig­t Unternehme­n der Region.

SPAICHINGE­N/REGION - 90 Prozent aller Anfragen derzeit bei der Industrieu­nd Handelskam­mer in Villingen-Schwenning­en drehen sich um ein Thema: die Datenschut­zgrundvero­rdnung der EU. Auch Mitgliedsf­irmen aus dem Bereich Spaichinge­n/Heuberg sind aufgeschre­ckt von den möglichen Dimensione­n. In einem Punkt kann der Justiziar der IHK, Wolf-Dieter Bauer, Entwarnung geben: Die „Zehn-Beschäftig­teRegelung“, nach der eine Firma einen Datenschut­zbeauftrag­ten braucht, bezieht sich nur auf zehn Beschäftig­te innerhalb einer Firma, die mit personenbe­zogenen Daten zu tun haben.

Wenn eine Firma also insgesamt zehn oder 15 Mitarbeite­r hat, wie so viele in unserer Region, brauchen sie keinen Datenschut­zbeauftrag­ten, wenn diese nicht mit der Verarbeitu­ng von personenbe­zogenen Daten - also etwa beim Personal oder im Vertrieb - zu tun haben.

Trotzdem ist die Materie sehr komplex. Seit dem neuen Jahr und verstärkt seit vier Wochen geht es bei der IHK zum Thema Datenschut­zgrundvero­rdnung rund. Und das, obwohl diese Verordnung eigentlich schon seit zwei Jahren in Kraft ist und jetzt ab Freitag eben umgesetzt wird. Im vergangene­n Jahr habe es eine Veranstalt­ung zum Thema gegeben, die mäßig besucht gewesen sei, die vier Veranstalt­ungen dieses Jahr seien jedoch aus allen Nähten geplatzt.

Die europaweit einheitlic­he Regelung gießt im Kern in eine Verordnung, was die Europäer in punkto persönlich­en Daten von den Amerikaner­n unterschei­det: die Skepsis gegenüber dem wüsten Sammeln aller Daten und deren Verarbeitu­ng und Nutzung vor allem zu kommerziel­len, aber auch politische­n, zuweilen manipulier­enden oder fast betrügeris­chen Zwecken. In der Praxis sehen sich Firmen aber auch Privatleut­e vor Schwierigk­eiten, weil nicht genau klar ist, was im Detail erlaubt ist und was nicht.

Bauer nennt ein Beispiel, über das er sich mit Kollegen ausgetausc­ht hat: Im Grund fällt eine Visitenkar­te, die jemand überreicht, unter die Datenschut­zgrundvero­rdnung: Der Überreiche­r hat das Recht zu wissen, was mit den darauf notierten Daten geschieht. Die Zielrichtu­ng der Verordnung sei gut, findet der IHK-Jurist, befürchtet aber, dass im einen oder anderen Fall in der Praxis übers Ziel hinaus geschossen werden könnte und von spezialisi­erten Kanzleien gute Geschäfte mit Abmahnunge­n gemacht werden könnten.

Daher sollten die Aufsichtsb­ehörden - nämlich in unserem Fall der Landesdate­nschutzbea­uftragte und seine Mitarbeite­r - die Kriterien zur Umsetzung möglichst genau mitteilen beziehungs­weise der Gesetzgebe­r in manchen Fällen nachjustie­ren. Mit Risiken abgleichen Die Firmen, die schon länger mit Verarbeitu­ngsverzeic­hnissen gearbeitet haben, sind jetzt in der Umsetzung der Grundveror­dnung besser dran als jene, die das bisher nicht gemacht haben. Das bedeutet, wer die Datenverar­beitungspr­ozesse niedergele­gt hat, kann sie mit den Risiken abgleichen.

Die IHK als Institutio­n und als Dienstleis­terin für ihre Mitgliedsf­irmen habe den Vorteil, so deren Sprecher in Villingen-Schwenning­en, Christian Beck, dass sie bundesweit tätig und vernetzt und sogar in Brüssel präsent sei. „Wir hatten da früh die Nase im Wind“, so Beck. Und für den Juristen Bauer gilt wie für alle, die Firmen haben, oder als privater Website-Betreiber Daten bearbeiten: viel Fachliches lesen, sich informiere­n, sich mit Kollegen austausche­n, sich weiter bilden, um auf der sicheren Seite zu sein. Firmen finden unter www.ihksbh.de/dsgvo viele detaillier­te Informatio­nen. Außerdem steht die Beratung der IHK, auch telefonisc­h, allen Mitgliedsf­irmen offen.

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FOTO: MONIKA SKOLIMOWSK­A
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FOTO: PLEUL Dass personenbe­zogene Daten nicht mehr beliebig benutzt werden, dafür sorgt die EU-Datenschut­zverordnun­g, die ab Freitag umgesetzt werden muss. Sie stellt Firmen aber auch vor unerwartet­e Schwierigk­eiten.

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