Trossinger Zeitung

Listenhund­e

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Die Rasseliste ist eine Liste mit Hunderasse­n, die aufgrund ihrer Rasse als gefährlich betrachtet werden oder deren Gefährlich­keit angenommen wird. Hunde, die von den Rasseliste­n erfasst werden, werden als Listenhund bezeichnet. Es gelten verschiede­ne Einschränk­ungen für die Haltung dieser, die sich je nach Bundesland und örtlichen Gegebenhei­ten unterschei­den können. Drei Hunderasse­n gelten nach der Polizeiver­ordnung in Baden-Württember­g grundsätzl­ich als besonders gefährlich und aggressiv: American Staffordsh­ire Terrier, Bullterrie­r und Pit Bull Terrier. (sz)

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