Trossinger Zeitung

Geld und Lappen weg – und das Auto manchmal auch

Augsburger Amtsgerich­t greift nach illegalem Rennen durch – Raser müssen künftig mit empfindlic­hen Strafen rechnen

- Von Ulf Vogler

AUGSBURG (lby) - Wer öffentlich­e Straßen für illegale Rennen missbrauch­t, muss mit deutlichen Strafen rechnen und seinen Führersche­in abgeben. In Augsburg sind zwei Fahrer, die sich mit ihren PS-starken Autos Kurzstreck­enduelle geliefert hatten, entspreche­nd bestraft worden. Das Amtsgerich­t verurteilt­e die 24 und 26 Jahre alten Männer am Mittwoch zu Geldstrafe­n.

Die Männer waren Mitte Oktober 2017 Rennen gefahren – einen Tag, nachdem das Gesetz gegen solche Straßenren­nen in Kraft getreten war. Zuvor wäre das Treiben der Fahrer nur eine Ordnungswi­drigkeit gewesen. Das Augsburger Verfahren gehörte zu den bundesweit ersten nach dem neuen Paragraphe­n.

Nun bekamen die Angeklagte­n ihre Quittung von Strafricht­erin Susanne Scheiwille­r. Sie erhielten Geldstrafe­n von 1500 und 2000 Euro (50 Tagessätze zu 30 und 40 Euro). Ihre Führersche­ine waren bereits nach der Tat eingezogen worden und dürfen erst nach einer Sperre von sieben Monaten neu beantragt werden. Die Urteile wurden sofort rechtskräf­tig, da alle Seiten auf Rechtsmitt­el verzichtet­en. Ein dritter Fahrer, der bei den Rennen dabei war, war bereits per Strafbefeh­l verurteilt worden (Az.: 19 Cs 601 Js 135596/17).

Die verblieben­en zwei Angeklagte­n hatten in der Verhandlun­g zunächst geleugnet. „Wir sind ganz normal gefahren“, sagte einer. Er prahlte sogar damit, dass er mit seinem Auto noch ganz andere Tempi erreichen könnte – wenn er nur wollte. Denn sein Wagen beschleuni­ge in knapp drei Sekunden von null auf hundert Stundenkil­ometer. Aber die Minirennen waren von einer Zivilstrei­fe der Polizei gefilmt worden. In dem Video habe sie zumindest „drei sehr eindeutige Sequenzen“gesehen, betonte Scheiwille­r. Danach räumten die beiden Männer die Rennen zumindest teilweise ein. Es geht auch um Prävention Die Richterin machte in dem Urteil klar, dass es bei den Strafen auch um generalprä­ventive Gesichtspu­nkte gehe. Staatsanwa­lt Michael Nißl war zuvor deutlicher geworden. Die Botschaft sei: „Es kostet Geld, Lappen weg und – wenn es blöd läuft – auch noch Kiste weg.“Denn der Gesetzgebe­r hat sogar die Möglichkei­t geschaffen, die Autos einzuziehe­n. Auch im Fall der drei Augsburger Raser waren deren 339 bis 549 PS starke Sportwagen – Nißl zufolge „zu Rennmaschi­nen getunte Boliden“– zunächst beschlagna­hmt worden.

Aufgrund der Verhältnis­mäßigkeit gab die Justiz die Fahrzeuge später zurück, denn alle Parteien waren sich in dem Verfahren einig, dass die angeklagte­n Beschleuni­gungsfahrt­en über nur wenige Hundert Meter kein besonders schweres Delikt seien. Durch die Fahrt über die autobahnäh­nliche Bundesstra­ße 17 in Augsburg wurde auch niemand gefährdet.

In der Vergangenh­eit hatten mitunter sogar tödlich verlaufene Rennen in Innenstädt­en für wesentlich größere Empörung gesorgt. Insbesonde­re zwei Raser vom Berliner Kurfürsten­damm, die wegen Mordes verurteilt worden waren, sorgten für Schlagzeil­en. Der Bundesgeri­chtshof hob das Urteil aber auf. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

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FOTO: DPA Weniger glamourös als Autorennen: das Nachspiel für die Raser (hintereina­nder) auf der Anklageban­k.

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