Wertinger Zeitung

Wann muss ein Flugzeug in die Werkstatt?

Passagiere entdeckten ein Loch in einer Air-Berlin-Maschine. Die Kritik an der Crew reißt nicht ab

- VON CHRISTIAN GALL

Augsburg Flugzeuge gelten als sicheres Verkehrsmi­ttel. Doch wenn die Maschine offensicht­liche Mängel zeigt, wird den Fluggästen doch mulmig. Jetzt ereignete sich in Düsseldorf so ein Fall.

Als sie in einen Air-Berlin-Flieger einstiegen, haben Passagiere ein Loch in der Außenhülle entdeckt. Nach Angaben eines Fluggastes wies er das Personal auf den Schaden hin – trotzdem wollte die Crew den Flieger starten. Die Fluggesell­schaft bestreitet die Aussagen des Passagiers: Nachdem die Gäste an Bord gegangen waren, inspiziert­e der Pilot demnach routinemäß­ig das Flugzeug, bemerkte den Schaden und sagte den Start ab. Doch wie genau muss ein Flugzeug eigentlich unter die Lupe genommen werden?

Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht, sagt eine Sprecherin des Luftfahrt-Bundesamts (LBA). Denn die Kontrollen sind auf das jeweilige Flugzeug zugeschnit­ten – für jedes Modell existiert ein eigener Plan, den der Pilot vor dem Start abarbeiten muss. „Ganz allgemein lässt sich sagen, dass vor dem Start eines Luftfahrze­uges eine Vielzahl von Checks durchgefüh­rt werden.“Einer dieser Checks sei der sogenannte „walk around“des Piloten. Dieser läuft vor dem Start einmal komplett um die Maschine, um mögliche Schäden zu suchen. Dadurch soll sichergest­ellt werden, dass Dellen oder Löcher in der Flugzeughü­lle oder an wichtigen Bauteilen vor dem Abheben bemerkt werden.

Wenn dem Piloten ein Schaden auffällt, muss er handeln – er darf aber nicht alleine entscheide­n, ob die Maschine flugtaugli­ch ist. Dem LBA zufolge muss auch ein Techniker den Schaden begutachte­n. Um einzuschät­zen, ob der Flieger in die Luft darf, hilft auch der Blick in ein bestimmtes Dokument, die sogenannte Mindestaus­rüstungsli­ste. In dieser ist je nach Flugzeugty­p genau aufgeführt, welche Defekte den Flugbetrie­b verhindern und welche ungefährli­ch sind. So kann ein Flugzeug etwa mit kaputten Landungsli­chtern fliegen, wenn die Maschine ausschließ­lich tagsüber unterwegs ist. Die Mindestaus­rüstungsli­sten schreiben die Hersteller der Flugzeuge. Die Listen müssen aber von einer Aufsichtsb­ehörde genehmigt werden.

Über den Zwischenfa­ll mit der Air-Berlin-Maschine in Düsseldorf wurde das LBA informiert. „Inwiefern der Schaden bei der Maschine eine Gefahr darstellte, kann nur nach Begutachtu­ng durch einen Sachverstä­ndigen geklärt werden“, heißt es aus dem LBA. Und dieses Gutachten steht derzeit noch aus.

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Foto: dpa Ein Loch in einem Flugzeug verhindert­e den Start. FrM,

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