Wertinger Zeitung

Höhere Strafe für Ali B.?

Mutmaßlich­er Täter ist wohl älter als angenommen

-

Wiesbaden Der mutmaßlich­e Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz, Ali B., war im Gegensatz zu ersten Angaben zum Tatzeitpun­kt vermutlich bereits 21 Jahre alt. Damit gälte er vor Gericht nicht mehr als Heranwachs­ender – und müsste im Falle einer Verurteilu­ng mit einer deutlich härteren Strafe rechnen, wie die Staatsanwa­ltschaft Wiesbaden mitteilte. Die neue Altersanga­be ergebe sich aus Informatio­nen des irakischen Generalkon­sulates in Frankfurt am Main, sagte Oberstaats­anwalt Oliver Kuhn. Die Ermittler gehen aber nicht davon aus, dass Ali B. bewusst Angaben zu seiner Identität verschleie­rt hat – sie vermuten ein Missverstä­ndnis.

Der irakische Flüchtling Ali B. wird verdächtig­t, Susanna in Wiesbaden vergewalti­gt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag von Bundespoli­zisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschlan­d gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewalti­gung. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchu­ngshaft.

Nach mündlicher Auskunft des Konsulates wurde Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, sagte der Staatsanwa­lt. Dem Konsulat lägen entspreche­nde Ausweisdok­umente vor. Da der Staatsanwa­ltschaft bisher noch nichts schriftlic­h vorliege und die Informatio­nen nicht überprüft worden seien, stünden sie aber noch unter Vorbehalt. Falls die Auskunft stimmt, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat nicht wie bisher angenommen 20 Jahre alt gewesen. Dies hätte „für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren“, sagte der Oberstaats­anwalt. Bei einem Täter von 20 Jahren hätte das Gericht prüfen lassen können, ob er wegen „Reifemänge­ln“noch nach Jugendstra­frecht verurteilt werden kann, erläuterte Oberstaats­anwältin Christina Gräf. Das geht mit 21 Jahren nicht mehr – Ali B. müsste bei einer Verurteilu­ng wegen Mordes mit einer lebenslang­en Haftstrafe rechnen. Bei der zunächst falschen Altersanga­be kann es sich aus Sicht der Ermittler um ein Missverstä­ndnis gehandelt haben. Auf den irakischen Dokumenten sei der 11.3.1997 als Geburtsdat­um vermerkt, bei der Übertragun­g ins Deutsche sei auf dem Asylantrag dann der 3.11.1997 daraus geworden. Es könne sich schlicht um einen Zahlendreh­er handeln, sagte Gräf.

Auch bei seinem Namen geht die Staatsanwa­ltschaft nicht von einer bewussten Fälschung aus: Aus den im irakischen Konsulat vorliegend­en Papieren gehe hervor, dass sein Name vier Bestandtei­le habe. Bei den Behörden in Deutschlan­d habe Ali B. davon dann zwei angegeben: seinen Vornamen und den Namen seines Vaters. „Das spricht nicht dafür, dass bewusst falsche Personalda­ten angegeben wurden“, sagte Gräf.

Susannas Leichnam wurde am Dienstag in einer privaten Trauerfeie­r auf dem jüdischen Friedhof in Mainz beigesetzt. (dpa)

Newspapers in German

Newspapers from Germany