Spanien
Vor Gericht: Katalanische Separatisten sagen aus – Streiks gegen U-Haft und Artikel 155 Es geschieht nichts: Spanien ohne Maßnahmen gegen Klimawandel
Der Europäische Haftbefehl (EuHb) vereinfacht und beschleunigt die Auslieferung eines Verdächtigen zwischen zwei Mitgliedstaaten der EU. Die Justizbehörden arbeiten dabei direkt zusammen, der diplomatische Weg wie beim traditionellen Auslieferungsverfahren entfällt.
Grundsätzlich gilt, dass Entscheidungen in Strafsachen gegenseitig anerkannt werden und daher ein Gesuchter unproblematisch ausgeliefert werden kann. Bei bestimmten schweren Strafta- ten wie Terrorismus ist dies ohne weitere Prüfung möglich.
Ein Europäischer Haftbefehl ist eine Eilsache. Wird ein Gesuchter festgenommen, soll eine Entscheidung über die Vollstreckung innerhalb von zehn bis 60 Tagen erfolgen – je nachdem, ob der Betroffene seiner Auslieferung zustimmt oder nicht.
Die belgische Justiz hat den Europäischen Haftbefehl gegen Carles Puigdemont und vier katalanische Ex-Minister bestätigt, geprüft und diese von einem Er- mittlungsrichter vorladen lassen.
Belgien kann sich einer Vollstreckung des Haftbefehls kaum widersetzen. Zwar tauchen die Vorwürfe wie Rebellion und Aufruhr so im belgischen Recht nicht auf, aber mit der Verdacht der Veruntreuung hat Richterin Carmen Lamela den Haftbefehl wasserdicht gemacht. Puigdemont kann darauf pochen, dass seine Menschenrechte in Spanien nicht gewährleistet sind. Generell haben Einsprüche gegen Auslieferungen geringe Aussichten auf Erfolg.