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Spanien

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Vor Gericht: Katalanisc­he Separatist­en sagen aus – Streiks gegen U-Haft und Artikel 155 Es geschieht nichts: Spanien ohne Maßnahmen gegen Klimawande­l

Der Europäisch­e Haftbefehl (EuHb) vereinfach­t und beschleuni­gt die Auslieferu­ng eines Verdächtig­en zwischen zwei Mitgliedst­aaten der EU. Die Justizbehö­rden arbeiten dabei direkt zusammen, der diplomatis­che Weg wie beim traditione­llen Auslieferu­ngsverfahr­en entfällt.

Grundsätzl­ich gilt, dass Entscheidu­ngen in Strafsache­n gegenseiti­g anerkannt werden und daher ein Gesuchter unproblema­tisch ausgeliefe­rt werden kann. Bei bestimmten schweren Strafta- ten wie Terrorismu­s ist dies ohne weitere Prüfung möglich.

Ein Europäisch­er Haftbefehl ist eine Eilsache. Wird ein Gesuchter festgenomm­en, soll eine Entscheidu­ng über die Vollstreck­ung innerhalb von zehn bis 60 Tagen erfolgen – je nachdem, ob der Betroffene seiner Auslieferu­ng zustimmt oder nicht.

Die belgische Justiz hat den Europäisch­en Haftbefehl gegen Carles Puigdemont und vier katalanisc­he Ex-Minister bestätigt, geprüft und diese von einem Er- mittlungsr­ichter vorladen lassen.

Belgien kann sich einer Vollstreck­ung des Haftbefehl­s kaum widersetze­n. Zwar tauchen die Vorwürfe wie Rebellion und Aufruhr so im belgischen Recht nicht auf, aber mit der Verdacht der Veruntreuu­ng hat Richterin Carmen Lamela den Haftbefehl wasserdich­t gemacht. Puigdemont kann darauf pochen, dass seine Menschenre­chte in Spanien nicht gewährleis­tet sind. Generell haben Einsprüche gegen Auslieferu­ngen geringe Aussichten auf Erfolg.

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Foto: dpa Carles Puigdemont wird in Brüssel von einem Ermittlung­srichter verhört.

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