Scheinehen sind keine Straftat
Madrid – ck. Der Oberste Gerichtshof hat die zweijährige Haftstrafe für ein Paar aufgehoben, das eine Scheinehe geschlossen hatte. Das Gericht urteilte, dass eine Scheinehe, damit ein Partner die Aufenthaltsgenehmigung erhält, eine zivilrechtlich unerlaubte Handlung oder Ordnungswidrigkeit darstellen könne, niemals aber eine Straftat sei. Das Gericht annullierte die Haftstrafe des Landgerichts Barcelona.