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Wie geht es juristisch weiter im Fall Puigdemont?

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Schleswig – dpa/tl. Das juristisch­e Tauziehen um eine Auslieferu­ng des katalanisc­hen Separatist­enführers Carles Puigdemont geht weiter – es könnte sich fast bis Ende Mai hinziehen. Wie das im Einzelnen ablaufen wird, hängt auch von der Generalsta­atsanwalts­chaft und dem Oberlandes­gericht (OLG) in Schleswig ab sowie von der spanischen Justiz.

Zunächst müsste die Generalsta­atsanwalts­chaft beim OLG beantragen zu prüfen, ob eine Auslieferu­ng Puigdemont­s wegen Untreue rechtlich zulässig ist. „Insoweit seien noch weitere tatsächlic­he Umstände zu klären und weitere Informatio­nen einzuholen“, hatte das OLG am Donnerstag zu diesem Punkt erklärt, als es über den Auslieferu­ngshaftbef­ehl – aber noch nicht die Auslieferu­ng selbst – entschiede­n hatte. Den Hauptvorwu­rf der Rebellion hatte das Gericht aber bereits in dieser Vorentsche­idung als „von vorneherei­n unzulässig“verworfen.

Ob, wann und mit welcher Begründung die Generalsta­atsanwalts­chaft einen Antrag auf rechtliche Zulässigke­it der Auslieferu­ng stellt, ist noch offen. Sollte es zu einem Antrag kommen, „wird die Generalsta­atsanwalts­chaft dies auf der Basis der rechtliche­n Bewertung des OLG machen“. Im Klar- text: Die Generalsta­atsanwalts­chaft würde nicht mehr den Vorwurf der Rebellion anführen und vom OLG prüfen lassen, auch wenn dies theoretisc­h noch möglich wäre. Denn die Richter hatten diesen Vorwurf bereits für chancenlos erklärt. Über einen Antrag der Staatsanwa­ltschaft würde das OLG im Regelfall in einem schriftlic­hen Verfahren entscheide­n. Möglich ist aber auch ein mündliches Verfahren.

Entscheide­t das OLG, dass eine Auslieferu­ng rechtlich zulässig ist, geht der Fall zurück an die Generalsta­atsanwalts­chaft. Sie hat formal das letzte Wort und muss eine „Bewilligun­g“ausspreche­n. Dann könnte Puigdemont ausgeliefe­rt werden. Fast bis Ende Mai bleibt noch Zeit. Die Entscheidu­ng über eine Auslieferu­ng soll laut Gesetz innerhalb von 60 Tagen nach der Festnahme fallen – Puigdemont war am 25. März von der Polizei gestoppt worden.

Eine besondere Rolle kann die spanische Justiz spielen. Sollte sie den Europäisch­en Haftbefehl zurücknehm­en, wäre das juristisch­e Verfahren über eine Auslieferu­ng sofort beendet. Dies wäre kein Novum: Der Oberste Gerichtsho­f in Madrid zog den Europäisch­en Haftbefehl gegen Puigdemont und vier seiner ebenfalls nach Belgien geflüchtet­en Ex-Minister im Dezember 2017 schon einmal zurück, obwohl die belgische Justiz ihr Verfahren um das Auslieferu­ngsgesuch noch nicht abgeschlos­sen hatte.

Es könnte ein Motiv geben für einen Rückzieher: Wenn das OLG lediglich Untreue als Auslieferu­ngsgrund nennt. Denn nur dafür könnte Puigdemont im Falle einer Auslieferu­ng in Spanien dann auch angeklagt und verurteilt werden. Für die spanische Justiz ist aber Rebellion der Hauptvorwu­rf, was eine Haftstrafe von bis zu 30 Jahren bedeuten könnte. Die spanische Justiz kann mit dem Zurückzieh­en des Europäisch­en Haftbefehl­s eine Beschränku­ng der Anklagemög­lichkeiten vermeiden und hoffen, Puigdemont noch auf anderem Weg zu fassen.

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